ebay - Privatkauf - minderjährige bei Ebay (Rechtsfrage)

Hallo leute, ich verkaufe gerne und oft auf ebay. leider sind mir 2 Käufer, bei 2 verschiedenen artikeln mit ein und der selben Ausrede gekommen. " Das angeblich ihre Kinder das gebot gesetzt hätten und sie nun gerne vom Kauf zurücktreten möchten! "

Es sieht wohl so aus das sich das ganze immer mehr häuft bei ebay, oder als passende ausrede genutzt wird. (meiner meinung nach) um rücktritt des Kaufes zu gewähren!

Ich habe derzeit noch mit 1 Person ärger, diese überweist mir kein Geld (Ebayfall ist offen) und möchte auch anscheinend keinen Schadensersatz zahlen!

Unter jeden meiner Artikel steht ausdrücklichst, das spaßbieter mit einem schadensersatz von 30% rechnen können, oder anwaltspost!

Jetzt möchte ich von euch wissen, kein Schwachsinn oder gerate wie ist die Sachlage! Ich bin stark der vermutung das dies als ausrede genutzt wird um den Artikel nicht kaufen zu müssen, man kennt das ja Man sieht einen artikel bietet schnell drauf und hat eben mal die artikelbeschreibung nichtg gelesen oder irgendwas passt einem dann doch nicht!

Ich werde dem Käufer einen Brief senden vermutlich wenn da nichts mehr kommen sollte. angeblich hat der 12 Jährige sohn geboten. (hatte dem käufer bereits mehrere mails geschrieben wo mein geld bleibt - keine antwort erst bei eröffnung des ebayfalles. sieht für mich stark nach einer ausrede aus!)

Kinder, Rechtsanwalt, Recht, eBay, Auktion, minderjährig, Privatkauf, Rechtsschutz
Ebay Artikelbild entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Liebe Gemeinde,

ich bin seit ungefähr zwei Jahren Uhrensammler. Über Ebay kaufe ich die meisten Stücke meiner Sammlung. Ich habe bei Ebay eine Uhr gesehen die ich schon einige Zeit kaufen wollte. Die ich aber Dank der wenigen Bilder im Internet bisher nie aus der Nähe gesehen habe. Artikelbeschreibung nannte genau diese Uhr. Gesehen und ersteigert. Wert 60 Euro mit Versandkosten.

Nun hab ich die gewonnene Auktion einen Tag später einem Freund gezeigt. Der hat mich darauf hingewiesen, dass die Uhr auf dem Bild der, die ich haben will schon recht ähnlich sieht aber, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die gewollte Uhr ist. (Die Hersteller kann man halt nicht auf den ersten Blick erkennen und so muss man sich auf die Form verlassen.) Also hab ich stundenlang im Internet recherchiert. Es gibt auch noch Sachen die nicht in Sammlerbüchern vertreten sind und zu denen es kaum Abbildungen gibt. Am Ende hatte ich tatsächlich in einigen Foren Bilder der Originale aufgetrieben und nebenher auch die Uhr, die auf dem Bild des Verkäufers zu der falschen Beschreibung zu sehen ist.

Fazit: Die abgebildete Uhr ist nicht die Uhr, die in der Beschreibung auch mit dem Wort "Original" angepriesen wurde. Das Bild gehört also nicht zur Beschreibung und umgekehrt.

Und nun kommt das, was viele Ebay-Mitglieder auch kennen. Ich will nun nicht überweisen, weil ich das haben will, was der Verkäufer angepriesen hat (und nicht das, was er auf dem Bild zeigt). Und der Verkäufer sagt wieder das ich genug Zeit hatte den Artikel zu untersuchen und zu erkunden und das die Uhr abgelaufen sei, ich auf Bild und Beschreibung geboten habe und nun sofort zahlen solle.

Wie soll ich mich nun verhalten? Vielleicht kann mir da jemand einen guten Ratschlag geben?

Viele Grüße und vielen Dank für eure Antworten.

Recht, Anwalt, eBay, Auktion, Jura

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