Hallo, ich habe vor einigen Tagen einen Artikel bei Ebay verkauft.Ich habe versucht den Artikel so gut es geht zu beschreiben,jedoch hatte ich einen Mängel vergessen.Da schon ein Gebot vorlag,konnte ich die Artikelbschreibung nicht mehr ändern.Auf dem Bild jedoch siehr man eindeutig den Fehler.Gehört das Bild nun zur Artikelbschreibung und ist somit rechtens? Meiner Meinung nach habe ich durch das Bild ja nichts verschwiegen.