Werde ich nun abgeschoben aus Deutschland weil der Aufenthaltstitel am 09.07 abläuft?

Hallo, ich hatte in den letzten Tagen und Monaten soviel Stress wie noch nie zuvor und ich dachte das mit dem Aufenthaltstitel das kriege ich schon irgendwie hin. Ich meine ich bin hier geboren und bin hier groß geworden, habe halt Ausländische wurzeln, einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich nie gestellt, wird aber auch mal Zeit, weil denn sollte ich ohne Probleme erhalten. Nun abee ich bin nun mit einen Aufenthaltstitel unterwegs und konnte meinen aufenthalt bisher problemlos verlängern immer, nur jetzt ist das problem so am kommenden Sonntag läuft er ab, ich bekam einen Brief von der Ausländerbehörde vor 4 Monaten, wo sie mich daran erinnert hatten mit der verlängerunf aber mit einem sehr blöden Brief mit QR Code wo man einen Termin online machen soll, und um diesen Teemin zu machen sollen alle benötigten Unterlagen als datei hochgeladen werden, nur so könne ich einen Termin erhalten für die verlängerung meines aufenthaltstitels, das war aber sonst nie so und das ist neu. Ich ging sonsr immer direkt zur Ausländerbehörde und erledigte es immer vor Ort. Meine Handykamera funktioniert auch gar nicht und ich konnte auch einfach keine dateien hochladen für einen Termin...

Nun ich gehe heute früh zur Ausländerbehörde auch wenn nicht alle Unteelagen vollständig da sind bzw. Ein Krankenversicherungsnachweis den sie auch noch haben wollen, Gesundheitskarte nehmen die nicht an, auch mega schlau gemacht.. wieso die nun einen nachweis über die krankenversicherung wollen ist neu.

Droht mir die abschiebung allen ernstes ab Montag? Weil im Internet lese ich das es verpflichtend sei Personen abzuschieben deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist? Ich lebe in Hamburg

Aufenthalt, Ausländerbehörde
Nachzug zum ungeborenen deutschen kind?

Also...etwas komplizierter...also meine Freundin ist aus der Ukraine und jetzt im 3. Monat schwanger. Wir möchten das unser Kind in Deutschland zur Welt kommt.

Demnach müsste theoretich § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dazugehörig sein.

Auf meine Anfrage bei der Ausländerbehörde bekam ich folgende Antwort:

Die Kindesmutter kann nach D visafrei einreisen und kann sich hier 90 Tage aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus hat bis zur Geburt des Kindes die Kindesmutter aber kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthaltsrecht zur Vollendung der Geburt eines deutschen Kindes in D kennt das AufenthG nicht.

 

Am sinnvollsten wäre es, wenn die Kindesmutter 90 Tage vor dem errechneten Geburtstermin einreist. Der Anspruch des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG entsteht erst ab Geburt des dt. Kindes.

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Jetzt zu meiner Frage...ist das den sein ernst? Wie soll das denn versicherungstechnisch ablaufen? Ich kenne keine Reiseversicherung die auch Geburt abdeckt??? Davon mal abgesehen habe ich folgendes im Netzt gefunden:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1rvr/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090030907%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=12&numberofresults=486&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true

(Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.

Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.)

Ich bin gerade etwas Ratlos...will mich die Ausländerbehörde abwimmeln?

Ich kann unmöglich die Kosten für die Schwangerschaft tragen :(

Kann mir jemand Bitte helfen?

Recht, Anwalt, Gesetz, Geburt, Aufenthalt, Kinder und Erziehung, Ukraine, Visum, Ukrainerin

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