Bahnhof aufenthaltverbot?
Ich kenne die regel seit rund 30 jahren, dass man sich in bahnhofbereich gänge nicht aufhalten darf. Weis jenand warum?
1 Antwort
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Es gibt hausordnungen für bahnhöfe. Für Deutschland beispielsweise:
https://www.bahnhof.de/cms/downloads/bb475036-235a-4b03-9afc-bd4e54bee898/hausordnung.pdf
"Nicht gestattet ist ... Sitzen und Liegen auf dem Boden, auf Treppen und in Zugängen"
Wer sitzt oder liegt, hat die absicht, längere zeit an einem ort zu verweilen und ist außerhalb der sitzgelegenheiten im weg.
Über den aufenthalt im stehen kann ich nichts finden, es sollte sich aber von selbst verstehen, dass wartende personen sich da aufhalten, wo andere an ihnen vorbei kommen, und niemandem im weg stehen. Muss es für alles eine regel geben?
Ähm die regel klingt super aber: im gesammten bahnhof gibt es keine einzige sitzgelegenheit auserhalb der haltestellen.
Also bedeutet das, es ist am gesammten bahnhof (selbst in der nähe von geschäften ) verboten sich für längere zeit aufzuhalten.
also breze kaufen und direkt abhauen!
Habe ich das so richtig verstanden?