90 tage Aufenthalt in deutschland, danach ausreise?
Hallo liebe Community.
Meine Frau hat ein Spanischen Aufenthaltstitel.
Und hat 90 Tage Aufenthalt in Deutschland .
Was ist wenn sie z.b nach 2 monaten ausreist und dann nach 1 woche wieder einreist, gelten dann die 90 Tage wieder von vorne?
4 Antworten
Hallo,
nein, die 90 Tage gelten nicht wieder von vorn, sondern für einen 180 Tage-Zeitraum.
Sie kann also beliebig oft ein und ausreisen - solange sie in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage in Deutschland ist.
LG, Chris
sie muss dann erstmal ausreisen und wegbleiben und ein neues Visum aus dem Ausland (bei der deutschen Botschaft) beantragen - das wird frühestens nach 6 Monaten erteilt ... in dieser Zeit könnte sie das notwendige Sprachdiplom A1 erwerben
Mit einem spanischen Aufenthaltstitel braucht sie doch kein Visum fuer Deutschland! Damit kann sie sich visumfrei bis zu 90 Tage im 180 Tage Zeitraum in Deutschland aufhalten.
Es besteht gemäß Fragestellung ein spanischer Aufenthaltstitel also ein Aufenthaltstitel eines Schengenlandes. Damit ist für die Einreise in ein anderes Schengenland kein Visum nötig.
Hallo,
Bei der Einreise am 17.03. und Ausreise am 10.06. wäre sie 86 Tage in Deutschland gewesen.
Wenn der Zeitraum von 180 Tagen am 17.03. beginnt, endet dieser am 12.09.
Wenn sie also erneut davor nach Deutschland reist, darf sie eben nicht mehr länger als 4 Tage bleiben.
Mit dem 13.09. verschiebt sich der Beginn der Berechnungsgrundlage auf den 18.03. - mit dem 14.09. verschiebt sich der beginn auf den 19.03. suw.
Das heißt, wenn Sie am 09.09. wieder einreisen würde - wären am 12.09. die 90 Tage voll. Sie muss dann aber trotzdem nicht ausreisen, weil am 13.09. der Betrachtungszeitraum weiterrückt und sie in dem Zeitraum dann trotzdem nur 90 Tage in DE war. Für den 14.09. das gleiche usw.
Hast du ein klein wenig Ahnung von Excel? Dann würde ich mir da eine Tabelle anlegen und dann die Tage in DE mit Zählenwenn summieren.
LG, Chris
Anmerkung - schau in die Antwort von Caveman - der Link ist super und dort ist ein Kalkulator verlinkt... alle mal besser als Excel :-)
lies mal die anderen Fragen .... sie hat nur einen befristeten spanischen Titel und soll des A1 voeweisen ... während der Zeiter des Aufenthalts hier wurde offensichtlich nichts getan .... Fristen vergurkt ...
So etwas passiert natuerlich, wenn man bei einer Frage nur die halbe Wahrheit preisgibt.
Mit dem spanischen Aufenthaltstitel kann sie eben nur fuer maximal 90 Tage im 180 Tage Zeitraum nach Deutschland und keine 5 Monate. Dies natuerlich auch nur so lange, wie sie im Besitz eines gueltigen spanischen Aufenthaltstitels ist.
Ja insgesamt ist sie 5 Monate hier. Aber hier Aufenthalt wurde am 17.03 für weitere 3 Monate geduldet. Dass heisst die 2 monate davor würden dann doch nicht zählen?
90 Tage im 180 Tage Zeitraum. Hier wird erklaert, wie es gerechnet wird: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufenthaltsdauer/606614
Man lernt nie aus - die Seite hat ja einen Link auf einen Kalkulator. Top.
Ja. Auch wenn es dort eigentlich um den Aufenthalt mit Schengenvisum geht (also um einen anderen Sachverhalt als in der Frage dargestellt), so ist die Berechnungsart dennoch die gleiche.
90 Tage innerhalb von 6 Monaten
....
das heißt 6 Monate weg bleiben, dann erneute Einreise
Noe, das wird anders gerechnet. Ausser sie ist Staatsangehoerige von Brasilien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, St. Kitts und Nevis, Mauritius und den Seychellen. Aber auch dann sind es keine 6 Monate, die sie wegbleiben muss.
Siehe dazu den in meiner Antwort gesetzten Link.
Nein
Sie muss sich eine Zeit lang gedulden,das spanische konsulat kann mehr Infos geben
Was hat ein spanisches Konsulat mit einem Aufenthalt in Deutschland zu tun?
Die 90 tage gelten nicht von vorne, sie hat dan noch 30 tage und muss zurück, sonst kann es eine Geldstrafe geben
Wenn sie seit dem 17.03. Hier ist und am 10.06 ausreist . Wann kann sie denn wieder einreisen genau?