Gleichwertigkeitsbescheid Ausländischer Berufsabschluss?
Hallo,
Ich würde gerne wissen ob man den Gleichwertigkeitsbescheid auch erst machen kann wenn man hier angekommen ist aus einem Drittstaat? Auf einigen Seiten steht das dass vorher schon gemacht worden sein muss auf einigen jedoch (stand 23.06.23) das dies aufgrund des hohen mangels nicht nötig sei und man hier dafür dann aber eine 1 Jährige Lehre über den Beruf machen müsste.
Das problem mit dem Gleichwertigkeitsbescheid sind tatsächlich die hohen kosten. Mal steht da eine pauschale von 485€ oder 100-600€ je nach Aufwand. Für jemanden der aber nichteinmal Euro verdient ist das pro person eine sehr hohe Summe zudem auch andere kosten auf einen zukommen und am ende weiss man auch garnicht ob das Ganze funktioniert. Würde man dies aber erst in Deutschland zahlen müssen wäre das nicht so schwierig da kriegt man die Summe besser zusammen als wie im Ausland. Kennt sich da jemand evtl aus?
Oder weiss jemand wie man das auch mit der Agentur für Arbeit dann hinkriegen könnte bzw ob es von dort aus hilfe gibt?
Es geht darum ein Visum zu erhalten zwecks Arbeitssuche in Deutschland.
LG
2 Antworten
Mache es doch umgekehrt: Bewirb Dich - und wenn der Arbeitgeber Interesse hat, wird der die Gebühren für den Gleichwertigkeitsbescheid übernehmen oder den Dich abstottern lassen.
Es ist halt schwierig so jemanden zu Finden. Ich selbst suche für 3 andere Personen in Richtung Handwerk. Aber da will doch auch jeder lieber Arbeitskräfte die schon hier sind statt so ein Papierkram für jemanden der wahrscheinlich hierhin kommen könnte.
Die IHK ist zuständig und gibt Tipps wie man die Bescheinigung bekommt.
Das Bamf informiert ebenfalls:
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/arbeit-node.html