Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

Studium, Wohnung, Miete, selbstständig, Recht, Vermietung, ALG II, Arbeitslosengeld II, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Fernstudium, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Untermietung Anspruch auf Kindergeld und Bafög?

Guten Abend,

und zwar lebe ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und alles was wir verdienen wird auf den Hartz 4 Satz angerechnet. (Mein Dad hat ein Teilzeit Job und 450 Job und mum 450€ + früh Rentnerin bekommt Rente/ die Kosten für das Haus ist zu hoch deswegen Hartz 4) nun ist es so das ich fragen wollte, ob ich nach dem Abi mit meinen Eltern und dem Vermieter fragen würde ob er mich Untermieten lassen könnte in unserem Haus (unser Haus ist nicht gekauft sondern wir mieten es) ich dann mehr Anspruch auf Bafög hätte und Fälle somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Die Frage ist:

als Untermietern auf was hätte ich dann Anspruch ?

Kindergeld ?

bafög (wurde ich glaube ich auch kein mietzuschuss bekommen, da ich bei meinen Eltern lebe ?? Keine Ahnung)

Unterhalt ? Meine Eltern leben getrennt und sind nie verheiratet gewesen

wenn es nicht klappen würde mit dem mietzuschuss könnte ich allein als Untermieterin mit einem 450€ + den wenigen Bafög Geld dann die Miete dann mit meinen Eltern bezahlen ? Miete ist 1200€ monatlich

oder ist es am besten ausziehen, da würde ich auch den Bafög Höchstsatz bekommen und bin raus der BG - würde meine Eltern belasten da sie höchstwahrscheinlich ausziehen müssten

lebe mit meinen kleinen Bruder bei meiner mum

eltern sind getrennt

bin 20

danke im Voraus

Studium, Schule, Recht, Arbeitslosengeld II, BAföG, eigene Wohnung, Jobcenter, Student, Untermiete, Ausbildung und Studium
Zahlt die AOK bei Zahnkronen 75% statt 60% der Kosten bei Sozial Benachteiligen?

Das habe ich gefunden:

Bonusheft: höherer Festzuschuss durch Vorsorge
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt einen Bonus auf den Festzuschuss und kann so sparen.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft können noch weitere Zuschüsse erhalten: Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter  – für fünf Jahre auf 70 Prozent und für zehn Jahre sogar auf 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge, um vom Bonus zu profitieren. Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr besteht schon ab dem sechsten Geburtstag.
Als Nachweis dient das Bonusheft.
Höherer Festzuschuss für sozial Benachteiligte
Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 gilt:
Für Alleinstehende: 1.316,00 Euro
Mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro
Für jeden weiteren Angehörigen: 329,00 Euro
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die anzurechnenden Beträge zu ermitteln. Den maximalen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Ihre AOK vor Ort und lassen Sie sich über die Kostenbeteiligung beraten.

ist mit maximaler Zuschuss 75% gemeint?

Recht, Zahnersatz, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, Krankenkasse, Zahnarzt, Zahnkrone, Wirtschaft und Finanzen
Hartz4 und Angehörigenpflege im Ausland?

Guten Abend Community,

ich hätte eine unangenehme Frage, die eigentlich auf diesem Board nichts verloren hat, aber ich bin ratlos. Vielleicht schreib ich auch einfach alles nieder, um es ein wenig abzulegen.

Gerade habe ich mit meiner Mutter telefoniert. Sie weinte und erzählte, dass meine Oma, die ganz allein in einem fernen Land lebt, in letzter Zeit noch mehr abgebaut hätte und dass es Verdacht auf Darmkrebs gäbe.

Wir leben seit mehr als 10 Jahren in Deutschland und die Situation meiner Oma war für meine Mutter stets ein sehr belastendes Thema. Für mich war es auch kein leichtes, aber ich habe da wohl eine gute Mauer aufgebaut und lasse die Misere nicht an mich ran.

Jedenfalls hat meine Mutter schon oft daran gedacht, Deutschland wieder zu verlassen um bei meiner Oma zu sein. Doch sie tat es nie. Irgendwann kam mein Bruder auf die Welt. Wenige Jahre später trennten sich unsere Eltern. Nun leben Mutter und Bruder getrennt von uns und werden vom Arbeitsamt unterstützt. Mutter befindet sich in einer Umschulung, Bruder geht zur Schule.

Man sieht, es wurden viele schlechte Entscheidungen getroffen...

Durch die Abhängigkeit vom Amt sei es ihr nicht möglich, Deutschland zu verlassen und die Wohnung nicht zu verlieren, sagt meine Mutter.

Meine naive Frage: gibt es doch eine Möglichkeit für sie, Deutschland für einige Zeit zu verlassen und die Hilfe des Amts und damit die Wohnung nicht vollständig zu verlieren? Oder bleibt nur alles hinter sich zu lassen?

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen durchgemacht und hat gute Tipps, oder sonstiges. Ich danke euch.

Ausland, Recht, pflegefall, Pflegeversicherung, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, Ausländerrecht, Hartz IV, Jobcenter, Pflegekasse
Konto gesperrt wegen Überziehung was tun?

Hey liebe Leute,

ich hoffe es geht allen gut

Ich mach es kurz bitte keine Verurteilungen

Es ist so das von meinem besten Freund das Konto seid Mitte September gesperrt ist

Er hatte gearbeitet und nach dem Lockdown im März war er auf Kurzarbeitergeld zu Hause der Betrieb hat ihn und viele andere Angestellte nicht arbeiten lassen. Er hat seid Juli jedoch sein Kurzarbeitergeld nicht mehr erhalten und hat dann seine Miete und den Lebensunterhalt bezahlt indem er sein Konto überzogen hat.

Mitte September rief sein Berater von der Sparkasse an und sagte ihm das sein Konto vorübergehend gesperrt wird da er seid längerem kein einkommen mehr hatte

Er hat ein paar tausend im negativen und sein Arbeitsvertrag bei seiner Kurzarbeiterfirma ist vor kurzem abgelaufen er hat ihn nicht verlängern lassen da er nicht arbeiten durfte und auch sein Geld schon lange nicht bekommen hat

Er hatte sich vor über einem Monat als Arbeitslos gemeldet und bezieht derzeit Arbeitslosengeld II und ist in eine günstigere Wohnung in eine andere Stadt gezogen welche momentan auch vom Jobcenter gezahlt wird bis er einen Job hat

Das Problem ist er kann mit seiner Karte nicht kontaktlos zahlen auch nichts abheben oder überweisen bis sein Konto wieder ausgeglichen ist

Er wollte seinen Berater fragen ob er zumindest im Monat zugriff auf 250€ haben könnte für Lebensmittel und evtl. Fahrtkosten bei einem Bewerbungsgespräch nur weiß ich nicht ob sowas möglich ist da der Berater von ihm regelmäßiges Einkommen verlangt, was er ja im Moment bekommt aber nur 430€ im Monat, zudem auch das sein Kontostand wieder positiv sein soll

Kennt ihr eine Lösung oder könnte man mit der Sparkasse was vereinbaren so das man z.B. zur Sparkasse im Monat persönlich hingeht und 250€ in bar entgegennimmt oder muss er schauen wo er sich in der Zeit was ausleihen kann was schwierig sein durfte weil er das schon gemacht hatte

Ich hoffe ihr könnt helfen

Mit freundlichen Grüßen

Alex

Schulden, Arbeitslosengeld II, Konto, Sparkasse, konto-gesperrt
Bafög Eltern beide ALG2?

Hallo zusammen,

es tut mir leid sollte es Beiträge wie diese schonmal gegeben haben, leider verzweifle ich gerade etwas.

Ab 01.10 werde ich ein Vollzeitstudium antreten und wollte Bafög beantragen. Ich lebe bei meinen Eltern zuhause und bin mit in der Bedarfsgemeinschaft.

Ich erhalte vom Jobcenter als Teil der BG einen Regelbedarf von 339,00€ sowie 151,30€ Mietanteil zusätzlich bekomme ich Kindergeld.

Krankenversichert (und Pflegeversichert?) bin ich eigenständig über das Jobcenter. 

Bafög würde mir laut meiner Rechnung wie folgt ausgezahlt:

BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.)

427,00 €

+ Pauschale für Unterkunft (§13 (2))

+56,00 €

+ Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a)

+84,00 €

= Gesamtbedarf („BAföG-Bedarf“)

= 567,00 €

Nun zu meinen Fragen. 

1. Wie würde sich das alles auf das ALG2 meiner Eltern auswirken? Würden dann diese 339,00€ + 151,30€ wegfallen?

2. Würde die Differenz zur Unterkunftspauschale vom Jobcenter übernommen werden wenn die 151,30€ (vgl 1.) wegfallen würden?

3. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss ich die KV vom Jobcenter kündigen und einen neuen Vertrag (AOK Studenten) abschließen?

4. Bin ich nach Bezug von Bafög noch ein Teil der Bedarfsgemeinschaft?

Ich entschuldige mich nochmals, wenn diese Frage schon öfters gestellt wurde.

Vielen Dank ich freue mich auf eure Antworten

Krankenversicherung, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Familienversicherung, Jobcenter, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Nicht beworben auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters?

Ich habe beim letzten Jobcenter Termin zwei Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Habe mich aber nicht darauf beworben. Ich hätte die Rückmeldung zum Vermittlungsvorschlag auch bis zum 31.10. zurücksenden sollen. Beides habe ich nicht gemacht. Wenn das Jobcenter mich fragt ob ich mich beworben habe, soll ich dann sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Das Jobcenter muss mir doch nachweisen das sie mir diese gegeben haben?

Oder soll ich bei Vermittlungsvorschlägen noch anrufen und so tun als ob ich mich dort beworben habe und nachfragen wie das Ergebnis aussieht, ob sie mich nun einstellen? Dann könnte ich sie bitten mir eine Absage zu senden, damit ich was für das Jobcenter habe als Nachweis?

Es ist aber nicht nur so das ich mich dann zu spät beworben hätte, sondern die Rückmeldung ans Jobcenter hätte auch bis zum 31.10. geschehen sollen, dann würde ich vllt Sanktionen bekommen. Hat mein Sachbearbeiter da Spielraum, also kann er sagen ich bekomme keine Sanktionen, da es das erste mal bei mir ist?

Mir hat mal mein Bewerbungstagebuch für einen Monat gefehlt (schon halbes Jahr her, es gab aber keine Sanktionen). Auf die Vermittlungsvorschläge habe ich mich bis auf diesmal immer beworben.

Soll ich einfach sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Ich weiss nicht mehr ob ich da was unterschrieben habe, das ich diese ausgehändigt bekommen habe, muss man da was unterschreiben wenn man die bei einem Termin mitbekommt?

Danke für Eure Hilfe

Bewerbung, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, vermittlungsvorschlag
Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

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Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

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Plötzlich nach 7 Jahren will die ArGe Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? Die habe ich aber nicht, da die Heiz- + Nebenkosten immer pauschal abgerechnet wurden?

Seit 2011 wohne ich in einer kleinen Dachgeschosswohnung. Der Hausbesitzer vermietet nur diese eine Wohnung und ist daher kein Profi im Vermieten. Um ehrlich zu sein, habe ich ihm damals beim Ausfüllen des Mietvertrages sogar geholfen. Mein Vermieter ist freundlich und hilfsbereit, hat seit meinem Einzug 2011 die Miete nicht erhöht und ist in schriftlichen Dingen nicht bewandert. Ich zahle seit Jahren 218 € Miete, dazu 45 € Heizkosten und 55 € Nebenkosten, letztere waren immer pauschal, da meine Wohnung auch über gar keinen eigenen Zähler verfügt. Sieben Jahre hat sich die ArGe daran nicht gestört, nun will sie plötzlich Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für 2014 und 2015. Schon seit Wochen glaube ich an gezielte Schikane, da ich z.B. auch die Einkommensnachweise über meinen Mini-Job nun nachträglich für jeden einzelnen Monat nachreichen soll, obwohl die ihnen vorliegende Dezember-Abrechnung bereits alle Infos enthält, die einzelnen Monatsabrechnungen also gar keinen informellen Mehrwert haben. Das ist aber o.k., da ich alle Monatsabrechnungen aufbewahrt habe und nachreichen kann. Es vergeht kaum noch ein Tag, an dem ich keine Post von der ArGe bekomme ("Einladungen", Nachweis-Forderungen, an einer sinnlosen Maßnahme nehm ich schon teil).

Möglicherweise haben wir damals im Mietvertrag einen Fehler gemacht und die Pauschale nicht ausdrücklich vereinbart haben; die Formulare sind aber auch dem Normalbürger kaum verständlich. Was soll ich nun machen? Ich füge mal eine Seite aus dem Mietvertrag bei als Kopie. Vielleicht kann mir jemand sagen, wo der Fehler ist und was man eintragen muss, um klar zu vereinbaren, dass alles pauschal ist und keine NK- und HK-Abrechnung erfolgt. Oder ist das auch verboten? Ich find es link, dass gutmütige Vermieter schikaniert werden, während andere, von denen man oft hört, horrende Mieten verlangen und sich mit bürokratischem Aufwand die Finanzierung durch die ArGe sichern.

Mein Problem ist, was ich der ArGe nun vorlegen/angeben soll. Ich bin wirklich verzweifelt und auch wütend und wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte. mfg

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Arbeitslosengeld II, Nebenkostenabrechnung
Ausbildung mit ü 30, wer üntertsützt?

Ich bin im Moment ü30 und beziehe Arbeitslosengeld 2 (Hartz4). Habe ein vierwöchiges Praktikum gemacht in einem Handwerksbetrieb.

Der Betrieb war so zufrieden mit mir, dass Sie mich für "sofort" als Lehrling im ersten Ausbildungsjahr nehmen möchten und ich den Ausbildungsvertrag am Freitag unterschreiben kann, damit ich Montag anfangen kann als Azubi.

Dies wäre meine ERSTAUSBILDUNG. Bisher habe ich noch keine!

Zu meinem Problem ....

Meine Eltern haben ein Haus gemietet, dort wohne ich als Untermieter, mit Untermietervertrag usw. und zahle monatlich meine Miete + Nebenkosten. Meine Eltern Wohnen unten, in der größeren Wohnung, ich wohne oben, in einer etwas kleineren Wohnung.

Ich zahle für alles zusammen € 385,24 - Miete + Nebenkosten, welches vom Vermieter genau berechnet worden ist, damit ich meinen Eltern auch nur das zahle, was ich verbrauche und benutze.

Leider sind meine Eltern auf das Geld von mir angewiesen und können darauf nicht verzichten. Wir haben schon zusammen gesprochen und hin und her gerechnet, aber es passt vorne und hinten nicht, da meine Eltern nicht viel verdienen, obwohl Sie viel arbeiten.

Wenn ich jetzt die Berufsausbildung anfange, bleiben mir netto € 390,00 -. Wenn ich davon meine Miete und Nebenkosten bezahle, bleiben mir keine € 5,00 - im Monat übrig.

Habe ich die Möglichkeit irgendwoher Unterstützt zu werden, damit ich die Berufsausbildung machen kann?

BAB soll nur beantragt werden können, wenn ich eine eigene Wohnung habe. Gilt das auch in meinem Fall, wo ich als Untermieter bei meinen Eltern in einer eigenen Wohnung lebe?

In besonderen Fällen soll sogar vom Jobcenter auf Hartz 4 Niveau aufgestockt werden, wenn die Ausbildungsvergütung zu niedrig ist, damit eine Erstausbildung absolviert werden kann. Ist das in meiner Situation auch so ein Ausnahmefall?

Würde mich über nützliche Tipps oder Erfahrungsberichte sehr freuen, Danke!

Arbeitslosengeld II, Berufsausbildungsbeihilfe, Hartz IV
Wer gehört zu meiner Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft?

Hallo, leider muss ich jetzt auf ALG2 zurückgreifen, doch das Ausfüllen des Antrages erweißt sich als nicht so sonderlich leicht.

Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich die Personen in meinem Haushalt einzustufen habe.

In diesem Haus (dem Haus meiner Eltern) leben meine Eltern (Meine Mutter und mein Vater) meine Schwester und meine Freundin (Sie zahlt monatlich einen Betrag für Unterkunft und Lebensmittel)

Bis eben bin ich davon ausgegangen, dass meine Familie (Vater, Mutter, Schwester) mit mir in einer Haushaltsgemeinschaft leben (Ich daher für diese jeweils die Anlage HG ausfüllen muss) und mit meiner Freundin, da wir anscheint eine Eheähnlichebeziehung führen (Kein Kind, jedoch leben wir seit 7 Jahren im Haus meiner Eltern zusammen. Gilt dies also trotzdem?), in einer Bedarfsgemeinschaft.

Doch ich stolpere jetzt bei der Anlage HG über Punkt 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" wäre das dann z.B. meine Mutter? Wenn ja wen muss ich bei Punkt 2 eintragen: "Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.2.1 genannten Person verwandt oder verschwägert sind" - Mein Vater und meine Schwester?

Eine weitere Frage die sich mir stellt: Wenn meine Eltern eine HG für mich wäre und meine Freundin eine BG, wie wäre es für meine Freundin. Wäre ich da ihre BG und meine Familie lediglich eine WG?

Ich danke jetzt schon jedem der mir hierbei helfen möchte Liebe Grüße

ALG II, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, haushaltsgemeinschaft

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