Jobcenter nicht über Einkommen bescheid geben - strafbar o.ä?
Hallo erstmal,
Vllt kennt ihr euch mehr mit dieser Thematik aus als ich..
folgende Situation: eine junge Frau wohnt mit ihrem Bruder und Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Sprich sie kriegen Bürgergeld (Alg II). Die junge Frau macht eine schulische Ausbildung und hat während ihres Praktikums eine Aufwandsentschädigung von dem Betrieb erhalten, aber den Jobcenter nicht darüber benachrichtigt. Sie bekommt nebenbei auch noch weiteres Einkommen, welches jedoch beim Jobcenter gemeldet ist.
Ist sie verpflichtet die Aufwandsentschädigung beim Jobcenter anzugeben? Ist es strafbar, wenn sie die Aufwandbeschädigung "geheim hält"? Welche Konsequenzen, würde es für sie haben wenn die Aufwandsentschädigung jedoch angibt?
Hoffe ihr könnt mir bei diesen Fragen weiterhelfen.
2 Antworten
Japp ich wurde mal vom Jobcenter auf Betrug verklagt am Ende gab es nur ein Bußgeldbescheid.
Ergänzend:
Ein Sozialbetrug kann bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zur Folge haben oder mit einer Geldstrafe belegt werden.
Unwissenheit schützt dich nicht vor der Strafe... Wenn sie eine plausible Begründung für das Versäumnis hat kann die Strafe gemildert werden... Oder es gab ein Missverständnis
Eine Aufwandsentschädigung ist kein Verdienst. Geht daher das Jobcenter nichts an da keine Auswirkung auf Leistungen vom Amt wären.
Ok das ist interessant, die junge Frau hat es nämlich für einige Monate nicht angegeben. Kann sie da irgendwie wieder raus von der Gefahr angezeigt zu werden? zB sich stellen?