Berechnung von lebensmittelgutscheinen im Sanktionsfall?
Hallo leute wenn ihr Sozilhilfe empfängt und von sanktionen betroffen seid ob und in welcher höhe ihr beispiel bei 60% 70% oder 100%sanktionn in welcher höhe ihr lebensmittelgutscheine zu verfügung stehen könnt ihr hier lesen nach langer suche habe ich es endlich gefunden.
3 Antworten
Schön. Und was ist jetzt die Frage?
Ich wüsste noch gerne, wie diese Gutscheine aussehen. Sind es Zettel in verschiedener Stückelung, die ähnlich wie Geldscheine funktionieren? Und was passiert, wenn der Betrag auf den Gutscheinen nicht exakt mit dem Wert des Einkaufs übereinstimmt, was ja wohl in 99 % aller Fälle so sein wird? Darf die Kassiererin dann Bargeld herausgeben? Oder gibt es für einen solchen Fall in den Kassen der ganzen Läden Blanko-Gutscheine, auf denen der Restbetrag eingetragen wird?
Gut. Ich habe "Ergänzende Sachleistungen im Sanktionsfall" eingetippt, und der erste Treffer war:
http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/12/Wesentliche-Eckwerte-des
In diesem Dokument steht die von dir gefundene Liste.Das Ganze hat keine Minute gedauert.
danke ja ich hab nur nach bei sanktion lebensmittelgutscheine eingetippt und hab stundenlang gesucht ich bin mir sicher viele finden es nicht deswegen hab ich es gepostet
z.B. in Berlin - II-1305.2/ II-5024
Zitat
Die Wertgutscheine besitzen einen vorgegebenen Aufdruck in Bezug auf Verwendungszweck, Scheckwert, Bargeldrückgabe bis 10 % und Aufdruck der Region Berlin.
Die Wertgutscheine besitzen einen vorgedruckten Wert von 50,00 Euro, 20,00 Euro, 10,00 Euro, 5,00 Euro, 2,00 Euro, 1,00 Euro und 0,50 Euro.
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Wechselgeldrückgabe ist also möglich und Stückelung ist auch möglich
Ist das für die Woche der Betrag der da oben in der Tabelle steht?
ich will denn betroffenen von sanktionen helfen damit sie beim googeln schnell fündig werden, ich habe es 3 stunden gesucht, weis auch nicht ob mann restbetrag an der kasse bekommt