Mainarbeit Überzahlung?
Hallo,
ich erhielt ein Brief vom Jobcenter,diese möchten eine Rückzahlung vom 451 Euro bis zum 31.12.19 haben.
Erstattungszeitraum 01.01.2019-31.01.2019
Regelbedarf: 169 Euro
Kosten der Unterkunft 282,87 Euro
Begründung:"Durch die Anrechnung Ihres tatsächlichen Einkommens in 01/19 kommt ein Rückforderungsbetrag zu stande. Da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden,werden die Überzahlungen auf alle Mitglieder verteilt.Die Rückforderung beträgt für die gesamte Bedarfsgemeintschaft 452 Euro.Aufgrund des Individualprinzips entfallen hiervon auf Sie 451,87 Euro und auf Person y und die restlichen MItglieder nur 0,37 Cent.
Problem:Ich habe sowohl vom Mini-Job,als auch den Ausbildungsvertrag eine Kopie gemacht und rechtzeitig übergeben.Ich weiß nicht,wie man auf diese Überzahlung kommt.Auf den Bildern sieht ihr den Berechnungsbogen.Außerdem ist es ja nicht mein Fehler,wenn etwas bei denen schief läuft oder?
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3 Antworten
Du bist Nummer 5, dahinter steht dein Bedarf in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dahinter dein anrechenbares Einkommen, dieses liegt höher als dein Bedarf, deshalb entfällt in diesem Monat dein kompletter Leistungsanspruch und es kommt zur Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen.
Es wurden in diesem Monat 421 € Bruttoeinkommen erzielt, darauf stehen dir nach § 11 b SGB - ll zunächst 100 € Grundfreibetrag zu und auf die übersteigenden 321 € Brutto ( von 100 € - 1000 € Brutto ) nochmal 20 % Freibetrag von 64,20 € = gesamt 164,20 € an Freibeträgen.
Aus welchem Grund auch immer liegt dein Nettoeinkommen bei 586,44 € und davon werden deine Freibeträge von 164,20 € abgezogen, es blieben dann 422,24 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.
Zu diesen 422,24 € kommt dann auch noch dein Kindergeld von 200 €, dann lag dein gesamtes anrechenbares Einkommen bei 622,24 € und dein Bedarf bei nur 621,87 € pro Monat.
Das machen dann diese 0,37 € die über deinem Bedarf liegen und auf den Rest der BG - angerechnet wird.
Außerdem ist es ja nicht mein Fehler,wenn etwas bei denen schief läuft oder?
ob‘s dein Fehler war oder vom Jobcenter ist leider egal ...
dir bzw. Euch stand dieses Geld nicht zur Verfügung , da Zuviel Einkommen erzielt wurde.
dieser Betrag muss von dir bzw. euch zurück erstattet werden.
wenn das in einem Betrag nicht möglich ist , ist eine Ratenzahlung meinst auch möglich.
lg
Du hast über 2000€ bekommen . Die stehen aber nur rund 1500 zu..
es ist eine Übezahlung entstanden ... das AlgII stand nicht in der ausgezahlten Höhe zu - der überzahlte Betrag muss erstattet werden ...
Du hattest mehr Einkommen als bisher berücksichtigt, den überzahlten Betrag musst Du erstatten
es gibt kein Problem ... Du hast zuviel bekommen und musst die Überzahlung erstatten ...
Du hast offensichtlich nicht verstanden worum es geht ....
Wo wurde zuviel einkommen erzielt?Ein mini job auf 450 Euro basis?