ALG2 + Midijob wie viel bleibt uns?

4 Antworten

Bei min.1200 € Bruttoeinkommen stehen dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von insgesamt max.300 € zu.

Die ersten 100 € vom Bruttoeinkommen ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen nur 450 € oder 800 € Bruttoeinkommen haben, dann lägen die Freibeträge bei 170 € bzw.240 € und eben bei min.1200 € Brutto dann bei max.300 €.

Bekommst du dann von deinen 1200 € Brutto angenommen 900 € Netto aufs Konto, dann würden diese 300 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann vorerst um die 600 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen und das würde dann zunächst von deinem ( wenn du mit der Freundin schon eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildest ) Bedarf abgezogen und ein evtl.Überschuss dann vom Bedarf der Freundin.

In deinen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst du abziehen, die verbleibenden 70 € müsstest du dann für evtl.notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten selber einsetzen.

Müsstest du nachweislich mehr zahlen, dann könntest du den Betrag über 70 € zusätzlich von den vorerst angenommenen 600 € anrechenbarem Erwerbseinkommen abziehen und somit dieses noch einmal verringern.

Wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen eigenen Bedarf decken kannst, dann sollte sich das mit deiner EV - erledigt haben.

Habt ihr noch andere Einkommen wie Kindergeld oder so und was zahlt ihr an Warmmiete ?


Aixxxxxx 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 06:55

Danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort :)

Also würden wir anstelle von 1080€ dann rund 1380€ bekommen?

isomatte  23.02.2020, 07:01
@Aixxxxxx

Nicht bekommen, aber haben !

Bekommen würdet ihr dann von den 1079 € ALG - 2 und 1200 € Brutto mit 900 € Netto und keinen weiteren absetzbar notwendigen berufsbedingten Aufwendungen unter Berücksichtigung der 300 € Freibetrag und anrechenbaren 600 € Nettoeinkommen noch angenommen 479 € ALG - 2.

900 € Netto aufs Konto + 479 € ALG - 2 = gesamt dann 1379 €, also dann 300 € mehr als ohne Arbeit.

100 € ist dein Freibetrag der Rest wird angerechnet einfach gesagt! Also steht dir nichts mehr zu!

Bein einem minijob gilt 100 bzw 170 € sind dein und der Rest wird abgezogen von Hartz 4!

2 Du kanst entweder das was du nicht willst in die EGV Schreiben lassen und wen Das per Verwaltungsakt gemacht wird kanst du erst in den Widerspruch zu gehen und wen das nicht ausreicht kannst du auch vor Gericht dagegen klagen den die EGV im bereich Bewerbung ist nur da um sonst Rechtswidrige Sanktionen durchzusetzen!

Eine Marssnarmee kanst du vermeiden entweder wen du den Ausbildungsvertrag vorlegst oder wen das sinnlos ist wen du Dan ablehnst bzw deine unterschrift verweigert ! Verweigerst du nur deine unterschrift und sagst du machst was was sinnvoll ist Dan kann dir da keiner was!


isomatte  23.02.2020, 07:48

Ich habe mir nur die ersten beiden Sätze durchgelesen, der Rest wird nicht viel besser sein.

Wenn du hier schon antwortetest, dann sollten zumindest deine Angaben in etwa stimmen, wenn es für den Rest schon nicht ausreicht.

Es gibt auch bei einem Minijob keine festen Freibeträge, so wie du es in deiner Antwort behauptest, dass kann zwischen 100 € - zu 170 € Freibetrag sein und nicht entweder 100 € oder 170 € an Freibetrag, dann muss auch ein dementsprechendes Bruttoeinkommen vorhanden sein.

100 € Freibetrag stünde einen nur dann zu, wenn man auch min.100 € Brutto verdienen würde, 170 € Freibetrag nur dann, wenn man auch 450 € Brutto erzielen würde.

Dazwischen gibt es aber auch noch Bruttoeinkommen, bei z.B. 300 € Brutto wären es nur 140 € an Freibetrag.

Es kann auch nicht sein das ihm dann bei diesem Einkommen auf einmal nur deine besagten 100 € Freibetrag zustehen und der Rest angerechnet würde, bei einem Minijob aber liegen die Freibeträge auf einmal höher.

Bei min.1200 € Bruttoeinkommen stünde ihm ein max.Freibetrag von derzeit 300 € zu, macht schon einen großen Unterschied zu deinen besagten 100 €, geregelt werden diese Freibeträge im § 11 b SGB - ll, solltest du dir bei Gelegenheit einmal aus dem Internet suchen und nachlesen.

Hallo,

am besten zunächst hier das tatsächliche Netto errechnen:

https://www.sueddeutsche.de/tools/gehaltsrechner/iframe

Berechnungsmodus auf "Übergangsbereich" setzen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie isomatte es schon richtig schrieb bleibt dir davon fast nichts mehr übrig. So leid es mir tut und so gut du dich freust über diese Arbeit. Die Arbeit lohnt sich unterm Strich nicht. Leider!

Um was für eine Arbeit handelt es sich eigentlich?

Woher ich das weiß:Recherche

Martin0401  23.02.2020, 08:17

Arbeit lohnt sich immer.