Hey Liebe Community,
ich habe am 16.08. meine Duale Berufsaufsbildung begonnen, ich bekomme dort 700€ Nettogehalt im Monat. Ich bin 25 Jahre alt und Wohne bereits seit 7 Jahren alleine, meine Wohnung kostet 500€ Warmmiete im Monat. Vor der Ausbildung habe ich für 3 Monate Bürgergeld bezogen, davor habe ich Studiert.
Nun ist es relativ offensichtlich, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht mit dem Nettogehalt von 700€ bestreiten kann, man hat mir mal gesagt, dass ich auch in meiner Ausbilung Bürgergeld beziehen kann, daher habe ich einen Folgeantrag gestellt.
Mein Sachbearbeiter (zu dem ich keine besonders gute Beziehung habe) hat mich darauf hingewiesen, dass ich dazu verpflichtet bin einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung (BAB) bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Diese Möglichkeit habe ich bevor man mir erzählt hat, dass ich weiterhin Bügergeld beziehen kann natürlich auch in Betracht gezogen, bei einem BAB rechner ist jedoch rausgekommen, dass ich ca 70€ zuschuss bekommen würde. Damit wäre ich natürlich immernoch weit unter dem Existensminimum und nicht in der Lage meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Da mein Sachbearbeiter mir gesagt hat, dass ich dazu verpflichtet bin, BAB trotzdem zu beantragen, habe ich dies natürlich getan, gleichzeitig hab ich meinen Bürgergeld folgeantrag abgegeben. Auf der Infoseite vom BAB stand, dass man Bürgergeld und BAB nicht gleichzeitig beziehen kann, die Frau von der Agentur für Arbeit verneinte dies jedoch, dass ist jedoch ein anderes Thema.
Ich habe natürlich selbst schon im Internet geforscht, bin aber aus gefühlt zich unterschiedlichen Informationen nicht schlau geworden. Teilweise habe ich gelesen, dass ich in der Ausbildung in Ausnahmefällen Bürgergeld beziehen kann, andere sprachen von einem Darlehen (ich mache die Ausbildung nicht um am Ende mit 18.000€ Schulden aus der Ausbildung zu gehen, dass wäre für mich keine option)
Daher nun endlich meine Frage: Kann ich in der Ausbildung Bürgergeld beziehen um meinen Lebensunterhalt zu sichern und wenn ja, muss ich dieses bezogene Geld als Darlehen zurückzahlen?