Meine normale Arbeit kündigen, was steht mir zu?

3 Antworten

Im Falle von Arbeitslosigkeit hättest Du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.

denn mit einem Ausbildungsgehalt kann man ja nicht nh Wohnungen bezahlen und damit leben.

Es gibt eine Ausbildungsvergütung (Gehalt kommt erst hinterher), mit der man ggf. durchaus eine kleine Wohnung finanzieren kann.

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Oder aufstockendes Bürgergeld.


herzilein35  01.08.2023, 22:03

Erst einmal wäre BAB dran. Unter 25 wäre Bürgergeld sowieso nur möglich, wenn die Mutter ebenfalls Bürgergeld bekommen würde.

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Agamemnon712  02.08.2023, 05:36
@herzilein35

Den Hinweis auf BAB kannst Du dem Link entnehmen, und dies:

Unter 25 wäre Bürgergeld sowieso nur möglich, wenn die Mutter ebenfalls Bürgergeld bekommen würde.

ist Quatsch.

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herzilein35  02.08.2023, 05:48
@Agamemnon712

Nein ist es nicht, denn unter 25 bildet man mit den Eltern automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, es sei denn man kann sein Lebensunterhalt selbst bestreiten.

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Du bekommst dein Ausbildungsgehalt. Davon musst du leben. Sollte du bereits eine eigene kleine Wohnung haben und sehr wenig Ausbildungsgehalt bekommen, dann kann man BAB beantragen. (Ist so ähnlich wie bafög). Weitere Zuschüsse gibt es nicht. Weitere Unterstützung bekommst du nicht Ach ja, wenn du alleine wohnst, steht dir das Kindergeld zu.

Am besten läßt Du Dich beim Arbeitsamt beraten. Dazu solltest Du Deine Vertragsbedingungen kennen, zB Kündigungsfrist.