Meine normale Arbeit kündigen, was steht mir zu?
Hallo,
Ich wollte fragen ob jemand sich mit meiner Frage auskennt. Ich arbeite jetzt seit 2 Jahren in einer leihfirma. Ich möchte gerne eine Ausbildung anfangen und wollte fragen ob man vom Staat unterstützt wird finanziell. Ich wohne bei meiner Mama und bin auf Wohnungs suche. Welche Möglichkeiten habe ich und an wenn muss man sich melden, denn mit einem Ausbildungsgehalt kann man ja nicht nh Wohnungen bezahlen und damit leben.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Im Falle von Arbeitslosigkeit hättest Du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
denn mit einem Ausbildungsgehalt kann man ja nicht nh Wohnungen bezahlen und damit leben.
Es gibt eine Ausbildungsvergütung (Gehalt kommt erst hinterher), mit der man ggf. durchaus eine kleine Wohnung finanzieren kann.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Oder aufstockendes Bürgergeld.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Den Hinweis auf BAB kannst Du dem Link entnehmen, und dies:
Unter 25 wäre Bürgergeld sowieso nur möglich, wenn die Mutter ebenfalls Bürgergeld bekommen würde.
ist Quatsch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nein ist es nicht, denn unter 25 bildet man mit den Eltern automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, es sei denn man kann sein Lebensunterhalt selbst bestreiten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du bekommst dein Ausbildungsgehalt. Davon musst du leben. Sollte du bereits eine eigene kleine Wohnung haben und sehr wenig Ausbildungsgehalt bekommen, dann kann man BAB beantragen. (Ist so ähnlich wie bafög). Weitere Zuschüsse gibt es nicht. Weitere Unterstützung bekommst du nicht Ach ja, wenn du alleine wohnst, steht dir das Kindergeld zu.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Am besten läßt Du Dich beim Arbeitsamt beraten. Dazu solltest Du Deine Vertragsbedingungen kennen, zB Kündigungsfrist.
Erst einmal wäre BAB dran. Unter 25 wäre Bürgergeld sowieso nur möglich, wenn die Mutter ebenfalls Bürgergeld bekommen würde.