Haben immobilienmakler feste arbeitszeiten?
Haben ANGESTELLTE Immobilienmakler Feste Arbeitszeiten?
Manche sagen ja, wie bei einem normalen Job 8 Stunden am Tag. Andere sagen wiederrum nein, man arbeitet hauptsächlich an Wochenenden und hat keine Festen Arbeitszeiten?
4 Antworten
ANGESTELLTE Immobilienmakler fallen genau wie alle anderen Angestellten in das Arbeitszeitgesetz, bedeutet im Schnitt 40 Std Woche und geregelt wie normaler Büroalltag eben. Müssen ja auch ihre Inserate verwalten, Besichtigungen planen und vorbereiten, Termine vereinbaren ,Anfragen abarbeiten und eben die Begehungen selber.
Ganz normaler Büroalltag eben, mit den Vorortsbesichtigungen zwischendurch.
Wahrlich.
Dennoch gilt.
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.
Da hier nach angestellten Maklern gefragt wurde.
Was man dann selber daraus macht, kann jeder selber entscheiden, freiwillig geht natürlich vieles.
Kollidiert aber mit den allgemeinen Vorstellungen über einen 40-Stunden Bürojob ...
Das kommt ganz auf den abgeshclossenen Vertrag an.
Auch angestellte Immo-Makler können auf Stundenbasis angestellt sein oder mit Klauseln, dass sie ich ihre Termien selber auch an Wochenenden oder abends legen dürfen/müssen.
Es ist eben so, viele Kunden wollen abends oder am Wochenende Besichtigungen haben. Auch das sind aber, wenn man es regelmäßig macht, feste Arbeitszeiten.
Es hängt ja auch davon ab, wie viel Arbeitszeit Besichtigungen sind und wie viel Papierkram, Inserate + Co. man machen muss. Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich.
Es wird vermutlich feste Arbeitszeiten geben. So, wie bei den meisten abhängig Erwerbstätigen.
Es ist aber auch anzunhemen, daß sie zudem außerhalb dieser Zeiten Termine wahrnehmen.
Angestellte Makler unterliegen den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes bezüglich der Länge der Wochenarbeitszeit, der Pausenzeiten - auch zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn - Arbeiten in der Nacht (also ab 21 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen - das schließt selbstverständlich innerhalb der 40 Stunden in der Woche weder Einsätze in den Abendstunden noch an Samstagen aus, selbst an Sonntagen ist das mit Einschränkungen möglich.
Wobei das Arbeitszeiten an Abenden und Wochenenden nicht ausschließt.