was bekomme ich an bewerbungskosten erstattet?

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Es gibt bis zu 5€ pro Bewerbung, allerdings musst Du Dir die Kostenzusage VOR den Bewerbungen holen und peinlichst genau Buch darüber führen wo Du Dich wann beworben hast.

Ich bekomme pro Bewerbung pauschal 4 Euro erstattet und wenn es mal zu einem Gespräch kommen sollte, auch die Reisekosten

Pauschal 5 € pro Bewerbung ,aber mit einer Begrenzung.

Fahrtkosten können auch erstattet werden!

Bewerbungskosten – Erstattung vom Arbeitsamt, die 5 € Pauschale

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Bis zu 260 € für Bewerbungskosten erstattet bekommen! besserbewerben.de erklärt, wie es geht: Teil 1: Auf welchen Paragraphen stützt sich die Erstattung der Bewerbungskosten? Teil 2: besserbewerben.de erklärt, was genau die Paragraphen bedeuten Teil 3: Sind Sie berechtigt für die Erstattung? Teil 4: Wie bekomme ich die Erstattung der Bewerbungskosten?

Teil 1: Auf welchen Paragraphen stützt sich die Erstattung der Bewerbungskosten? § 45 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget„Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten) übernommen werden.“§ 3 Anordnung UBV (Anordnung zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung)„(1) Im Interesse einer schnellen Bewilligung und Abwicklung der Leistungen ist es zulässig, diese pauschaliert zu erbringen. (2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist je Bewerbung ein Betrag von 5 € zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin / dem Antragsteller nachgewiesen werden.“ Teil 2: besserbewerben.de erklärt, was genau die Paragraphen bedeuten

Konkret heißt das, dass Sie bis zu 260 € pro Kalenderjahr von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt oder Ihrem Jobcenter / Ihrer ARGE) für Ihre Bewerbungskosten wiederbekommen können. In der Regel werden pro Bewerbung 5 € erstattet. Man spricht hier von einer pauschalen Erstattung. Diese Pauschale kann jedoch in der Höhe des Betrages von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich sein. Das Wort „können“ bedeutet, dass kein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Erstattung besteht. Mit anderen Worten, Sie müssen VORHER das schriftliche OK von der Arbeitsagentur bekommen. Ob Sie eine Erstattung der Bewerbungskosten beantragen können und wie Sie dies machen, erfahren Sie nachfolgend in Teil 3 und Teil 4.

Teil 3: Sind Sie berechtigt für die Erstattung?

Um Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstattet zu bekommen, müssen Sie kurz schauen, ob Sie zu den folgenden Gruppen gehören: •arbeitslos, •von Arbeitslosigkeit bedroht, •ausbildungssuchend.

Falls Sie zu einer dieser Gruppen gehören, lesen Sie weiter in Teil 4.

Falls nicht, dann lesen Sie sich den besserbewerben.de Hilfe Artikel „Wie kann ich meine Bewerbungskosten steuerlich geltend machen?“Diese Möglichkeit kann jeder wahrnehmen. besserbewerben.de erklärt wie genau es funktioniert.

Teil 4: Wie bekomme ich die Erstattung der Bewerbungskosten?

Prüfen Sie ob in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festgehalten ist, dass Sie die Bewerbungskosten erstattet bekommen. Wissen Sie nichts von einer solchen Vereinbarung, sprechen Sie Ihrem Betreuer beim Arbeitsamt bzw. Ihrem Jobcenter / Ihrer ARGE:

a) Die Erstattung von Bewerbungskosten IST in der Eingliederungsvereinbarung geregelt:

Bitte klären Sie jetzt nur noch vorab mit Ihrem Betreuer bzw. entnehmen Sie aus Ihrer Eingliederungsvereinbarung, welchen Betrag Sie pro Bewerbung erstattet bekommen. Viele Jobcenter erstatten pauschal einen Betrag von 5 €, jedoch liegt die Höhe der Erstattung im Ermessen des jeweiligen Betreuers. In der Regel bekommen Sie mit der Eingliederungsvereinbarung ein Formular, in das Sie Ihre Bewerbungen eintragen. Dieses Formular dient später als Nachweis bei der Arbeitsagentur, dass Sie Bewerbungen tatsächlich verschickt haben. Bitte füllen Sie dies wie gewöhnlich aus.

Zusätzlich notwendige Nachweise entnehmen Sie bitte Ihrer Eingliederungsvereinbarung oder erfragen Sie bei Ihrem Berater. Für 0 € Bewerbungen drucken und versenden lassen?Ganz einfach, besserbewerben.de druckt und verschickt Ihnen Ihre Bewerbungen. Alle Bewerbungsmappen werden versandkostenfrei innerhalb Deutschlands für Sie verschickt und gibt es in 3 Preiskategorien. Die preiswerteste Bewerbungsmappe gibt es schon für 4,95 €. Diese Kosten können Sie dann im Anschluss von Ihrem Arbeitsamt erstattet bekommen. Die besserbewerben.de Rechnungen eigenen sich zudem als perfekter Nachweis dafür, dass Sie sich bei einem Arbeitgeber beworben haben und die Bewerbungen verschickt haben. Schauen Sie hier wie einfach besserbewerben.de funktioniert oder legen Sie gleich los und verschicken Sie Ihre Bewerbungsmappe. b) Die Erstattung von Bewerbungskosten ist NICHT in der Eingliederungsvereinbarung geregelt:


johnnymcmuff  01.04.2012, 13:21

b) Die Erstattung von Bewerbungskosten ist NICHT in der Eingliederungsvereinbarung geregelt:

Wenn dies NICHT der Fall ist, müssen Sie BEVOR Sie Bewerbungen versenden wollen einen „Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten“ formlos bei Ihrer Arbeitsagentur stellen. Nachdem Sie das OK für die Erstattung erhalten haben, können Sie Bewerbungen verschicken und bekommen im Anschluss Ihre Kosten erstattet. Über besserbewerben.de ist es übrigens möglich Ihre Bewerbungen direkt an den Arbeitgeber oder zu Ihnen nach Hause zu versenden und im Anschluss haben Sie die Möglichkeit das Geld von der Arbeitsagentur zurückerstattet zu bekommen. Prüfen Sie jedoch vorher, welchen Betrag Sie pro Bewerbung erstattet bekommen. Wie weiter oben bereits angedeutet gehen die meisten Jobcenter bzw. ARGEn dazu über eine Pauschale von 5 € pro Bewerbung zu erstatten. In der Regel erhalten Sie mit dem OK für die Erstattung der Bewerbungskosten ein Formular, in das sie Ihre Bewerbungen eintragen.

Zusätzlich notwendige Nachweise entnehmen Sie bitte Ihrer Eingliederungsvereinbarung oder erfragen Sie bei Ihrem Berater. Rechnungen von besserbewerben.de eignen sich als perfekter Nachweis dafür, dass Sie sich bei einem Arbeitgeber beworben haben.

Mit dieser Anleitung sollten Sie keinerlei Probleme haben Ihre Bewerbungskosten erstattet zu bekommen. Versenden Sie nun im Anschluss gleich Ihre schriftlichen Bewerbungen bequem von zu Hause aus mit besserbewerben.de.

Besuchen Sie auch die kostenlose besserbewerben.de Hilfe Rubrik, dort gibt es noch weitere interessante Anleitungen, beispielsweise was alles in eine vollständige Bewerbung gehört oder wie man das perfekte Bewerbungsfoto erstellt.

http://www.besserbewerben.de/bewerbungstipps/bewerbungskosten-erstattung-vom-arbeitsamt-die-5-euro-pauschale

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Hier in Berlin erhältst Du für jede nachgewiesene Bewerbung (auch Online-Berwerbungen) 5 Euro. Dafür musst Du aber einen Kostenerstattungsantrag stellen. Dieser wird aber in der Regel anstandslos bewilligt.

Das mit den Tintenpatronen dürfte schwierig werden.

Wie soll nachgewiesen werden, wie viel davon für private Zwecke und wie viel für die Bewerbungen gebraucht wurde.