Hallo!

Ich habe für einen viel arbeitenden (sprich: wenig Zeit) und recht kenntnislosen Freund ein paar Dinge bei ebay verkauft, bekomme aber selbst. ALGII. Weil ich von all dem nichts habe (außer einem glücklichen Freund) und das Geld aus den Verkäufen ja nun auch nicht mir gehört, wurden die Sachen zwar über meinen ebaynamen versteigert, die Bezahlung folgte aber direkt auf sein Konto. Somit habe ich an sich ja nichts weiter mit der Sache zu tun. Das war ein Gefallen, für den ich nichts bekommen habe. Die ebay Gebühren, die er mir zwar zurückzahlt, aber per Lastschrift von meinem Konto eingezogen wurden (da ich sicher nicht eine Lastschrift auf ein Konto umlege, das nicht mein eigen ist), scheinen jedoch dem Sachbearbeiter ins Auge gefallen zu sein.

Nun verlangt er meinen ebay Namen vor der Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich sitze also auf heißen Kohlen. Da kein Eingang auf meinem Konto zu verzeichnen ist, er aber vermutlich der Lastschrift entnimmt, dass ich etwas verkauft haben muss, weiß ich nicht, wie ich zu reagieren habe. Darf er meinen ebay Namen verlangen? Ich fühle mich schon jetzt nicht mehr frei bei ebay einzukaufen, weil er dann alles sehen kann, was ich so erwerbe... -.-

Wichtiger jedoch...reicht es, wenn der Freund mir bestätigt, dass es Dinge aus seinem Familienbesitz waren und das Geld deshalb gleich an ihn bezahlt wurde, etc.? Wie hat er das zu formulieren? Oder kann ich nun Ärger dafür bekommen, dass ich glücklich war auch ohne Geld jemandem eine Freude machen zu können? -.- Freue mich über jede Antwort, denn ich bin ratlos und den Launen des Amtes hilflos ausgeliefert.^^;;;;