woher bekomme ich übergangsgeld bei einem genehmigten umzug in ein anderes bundesland?
Hallo,
Also Meine Ehefrau und Ich ziehen am 01.06.2012 von Thüringen nach Niedersachsen, was uns von der ARGE aus Thüringen auch genehmigt wurde, da ich eine Ausbildung zum 01.08.2012 anfange. Nun stellt sich für uns die Frage woher bekommen wir am 01.06.2012 unsere leistung her? Die Arge Thüringen sagt das sie uns nix mehr bezahlen, und die Arge in Niedersachen sagt das ich am 01.06.2012 den Antrag stellen muss und es dann mindestens 3 wochen dauert, (Antrag per Post sei auch nicht möglich). Jetzt wissen wir nicht wie wir die 3 wochen überbrücken sollen und fragen uns wo gibt es eine anlaufstelle die uns diese zeit überbrücken kann, da meine frau auch schwanger ist kann uns ja keiner ohne geld sitzen lassen oder?
Ich bitte euch um Hilfreiche Antworten. Danke Gruß BEN
4 Antworten
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Klingt ja nach nem klasischen RTL Format ^^.
Aber ich will mal nicht so sein da ich hier den Elan erkenne das es nicht wie bei RTL enden soll. Im Normalfall muss die ARGE Thüringen mit deinem Umzug auch die zuweisung der Leistungen an den zukünftigen Ort weitergeben d.h. die müssten deine Akte sowie deine Sachen technisch dem neuen zuständigen Berater zuordnen und dich in Kentniss setzen wann du dich wo zu melden hast. Ansonsten würde ich schon jetzt einen Termin bei der Arge am Zielort für den ersten Tag nach Umzug vereinbaren und zusehen das ich dort möglichst schnell den Status Quo wieder herstellen kann.
Viel Erfolg mit der Ausbildung und das das junge gesund ist.
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Ja ich habe nun ein Termin vereinbart für den 04.06.2012 aber die sagten mir am telefon das es drei wochen minimum dauert bis ich mein erstes geld bekomme, ich bekomme es zwar rückwirkend zum 01.06.2012 aber halt erst später... ist auch doof dem neuen vermieter gleich sagen zu müssen das er seine erste Miete später bekommt.
Danke für die Glückwünsche ;-)
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und die Arge in Niedersachen sagt das ich am 01.06.2012 den Antrag stellen muss
ist doch quark, aber du schreibst ja auch "die haben gesagt"
Mündlich, telefonisch, oder besser schriftlich auch als Email sofort den Zuzugs-Jobcenter davon in Kenntnis setzen, dass du ab 01.06.2012 in NN Stadt wohnst und mit deinem Schreiben eine nahtlose Weiterzahlung erfolgen muss. Du kannst auch bereits für das neu zuständige Jobcenter den Hauptantrag zum Bezug von ALG II nebst erforderlichen Anlagen ausfüllen und dort einreichen. Nach Umzug musst du dich allerdings unverzüglich mit deiner EMA-Bestätigung beim neuen Jobcenter melden.
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richtig, wäre das beste. Antrag ausfüllen, Unterlagen beifügen. Ggfls. auch wenn vorliegend zum genehmigten Umzug, etc. und ab die Post.
Verstehe ich ohnehin nicht, du musstes doch auch zur Umzugsgenehmigung beim Fortzugs-Jobcenter deinen neuen Mietvertrag aus Niedersachsen vorlegen, oder?
Somit muss das Fortzugs-Jobcenter sich mit dem Zuzugs-Jobcenter doch in Verbindung setzen.
Lasse dich nicht von einer Trulle am Telefon abspeisen, hilfreich ist bei solchen dusseligen Aussagen auch immer nachzufragen, wie denn der werte Name ist und ob sie dir das kurz auch schriftlich mitteilen kann. Wenn dann nein als Antwort kommen sollte, gleich bitten mit dem Vorgesetzten verbunden zu werden.
Nicht locker lassen, damit auch pünktlich das Geld fließt.
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Danke ;-) ich werde nun gleich den antrag mit allem pi pa po per einschreiben hin schicken. Und ja die arge hier in thüringen hat alle erforderlichen unterlagen bekommen, zumal die arge in niedersachen am telefon auch vollen zugriff auf meine daten hatte. für uns ist das schon wieder eine volksverarsche die versuchen immer die leute zu verarschen ist vielleicht eine sportart auf dem arbeitsamt ;-) wer die meisten leute verarscht hat bekommt ne prämie... LoL
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Die neue ARGE muss Deine vollständigen Unterlagen mit Antrag entgegen nehmen,du hast ja einen neuen Mietvertrag mit Datum des Einzugs ! Du bekommst ja Deinen Weiterbewilligungsantrag auch 6 bis 7 Wochen vorher zugeschickt und sollst ihn Umgehend wieder einreichen,damit es nicht zum Zahlungsverzug kommt . Also schicke alles per Einschreiben mit Rückschein zur neuen ARGE- um einen Nachweis in der Hand zu haben !
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Wenn du im Leistungsbezug für AlG 2 stehst, bekommst du am 31.5. ja noch die Leistung für Juni (von der bisherigen Zahlstelle).
Sobald ihr am neuen Wohnort seid, müsst ihr eben umgehnbd den Neuantrag stellen. Bei Nachweis der Mittellosigkeit (Kontoauszug) könnt ihr dann dort auch Antrag auf Sofortzahlung in bar beantragen.
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Wenn du im Leistungsbezug für AlG 2 stehst, bekommst du am 31.5. ja noch die Leistung für Juni (von der bisherigen Zahlstelle).
genau das ist nicht der fall haben die mir hier in thüringen gesagt denn die sind nicht mehr für mich zuständig
also antrag ausdrucken ausfüllen und einfach hoch schicken? habe ich das jetzt so richtig verstanden?
denn ich hatte oben angerufen und gefragt wie das ablaufen soll ob ich das per brief nach oben schicken kann und es kam ein klares NEIN von denen ( was ich auch nicht verstehen kann denn es würde die bearbeitungszeit um erhebliches verkürzen)