alg2: in der mietbescheinigung steht etwas anderes als im mietvertrag. was zählt?
Ich habe eine wohnung vermietet an jemanden der alg2 bekommt. (beides noch von meinem vater unterschrieben)
Jetzt habe ich gesehen das in der bescheinigung andere angaben gemacht wurden als in dem vertrag.
die arge meint jetzt das sie nicht zahlen müsste weil in der bescheinigung steht INKLUSIVE HEIZKOSTEN undSTROM.
Im vertrag steht aber ausdrücklich Miete AUSSCHLIE?LICH Heizkosten und strom
Was gillt den jetzt? Eine antwort mit rechtlichem hintergrund (link oder so) wäre total super
Vielen dank im vorraus gruß
Mietrecht,
Vermietung,
Mietvertrag,
ALG II,
Hartz IV,
MIetbescheinigung