geld vom jobcenter gestrichen

17 Antworten

Ohne Grund wird nicht gesperrt und schon gar nicht der ganze Satz. Anders natürlich wenn sie eine Erbschaft gemacht haben oder eine gutbezahlte Arbeitsstelle verschwiegen haben. Wenn dieses der Fall wäre, so würde ein Anschreiben vorliegen indem Unterlagen einzureichen sind. Setzt dich mal in die Ecke überlege genau und formuliere deine Frage mit Fakten nocheinmal. Wir haben heute Freitag den 20.04.2012 und das Jobcenter zahlt regelmäßig jeweils zum Anfang des Monats. Nach 20 Tagen ist es erst aufgefallen, dass kein Geld gezahlt wurde? Bis zum nächsten Geld sind es auch noch ca. 10 - 12 Tage und wenn das für die Zukunft gestrichen wurde, muß ebenfalls ein Bescheid vorliegen. Nach Bekanntgabe einer Änderung ist der Betroffene unverzüglich mit einem Bescheid zu informieren. Ist so, bleibt so und wird sich auch nicht ändern. Wenn hier Bockmist gebaut wurde und der Verdacht ist jedesmal gegeben wenn Leistunge komplett gestrichen werden, muß man zur Schadensbegrenzung zum Jobcenter.

Es ist kaum zu klauben,aber mir ging es auch schon mal so ! Erst ein Anruf beim Jobcenter konnte Klären,das es sich um einen Irrtum gehandelt hat,auch Mitarbeiter des Jobcenters sind nur Menschen und Menschen können nun mal Fehler machen ! Selbst wenn einer der beiden eine Sanktion bekommt,dürfen andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht Bestraft werden ! Erst einmal zur Miete,die geht durch 4 Personen,selbst wenn einer der beiden Erwachsenen eine 100 % Sanktion bekommt,ist Euch die Miete in voller höhe zu Erstatten, ( Bedarfsgemeinschaft ) und dem anderen Erwachsenen sein Regelsatz zu zahlen . Auch wenn den Kindern vielleicht keine Leistungen vom Jobcenter zustehen . Das kann passieren,wenn z.B. Die Mutter für ein Neugeborenes noch Elterngeld erhält,z. B. 300€ Elterngeld + 2 x 184€ Kindergeld = 668 € insgesamt . Den Kinder stehen aber nur 2 x 219 € Regelsatz zu,( Kinder von 0 bis 5 Jahre 219 € Regelsatz ) = 438 € für die Kinder . Also,ist Einkommen für die Kinder 668 €- Regelsatz für die Kinder,438 € = 230 € was Euch auf die Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter angerechnet wird . Es werden also 230 € vom Regelsatz abgezogen . Nun zur Sanktion,sollte einer eine Sanktion von 100 % bekommen,ist wie gesagt der Rest der BG - davon nicht betroffen . Der Betroffene kann sich dann auf dem Jobcenter einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine holen bzw. Beantragen . Es gibt ca. 60 € pro Woche,( Wie gesagt,Gutscheine kein Bargeld und nur für Lebensmittel,dafür gibt es keinen Tabak und auch keinen Alkohol )

Guten Morgen,

das Amt sperrt nie ohne Grund und schon gar nicht wenn 2 kleine Kinder im Spiel sind.

Gründe sind zum Beispiel

  • nicht zum angemeldeten Gespräch kommen

  • angeforderte Unterlagen nicht einreichen

  • Verweigerung von Bewerbungen

  • Verweigerung von einer Arbeitsstelle

für oben genannte Grundlagen, gibt es eine Ankündigung

  • im 1. Fall eine 33 % Sperre des Geldes

  • im 2. Fall eine 50 - 75 % Sperre des Geldes

  • im 3. Fall eine komplette Sperre

**Dann gibt es die Möglichkeit **

  • Schwarzarbeit

da wird sofort alles gesperrt.

Das Amt tut dies nie ohne Grund, und wenn Kinder im Spiel sind erst recht nicht, da hilft nur ganz kleine Brötchen backen und jede Arbeit annehmen, die sie einem anbieten

Nein es gibt kein Geld von einer Behörde, wenn ALG II gesperrt wurde, dann wird weder Wohnung noch Gas noch irgend etwas bezahlt.

Und sorry das ich das sage, aber das ist auch richtig, so denn wir alle zahlen ja dafür das ALG II Bezieher wieder auf die Beine kommen.

Aber ein Widerspruch mit Begründung sollte auf jeden Fall gemacht werden.

Gruß

Ohne Ankündigung und Widerspruchsmöglichkeit wird euch gar nichts gekürzt.

Nö. Da kann sie NICHTS machen. Sanktionen haben IMMER einen Grund. Ist sie zu einem Termin nicht erschienen? Oder hat sie eine Nebentätigkeit nicht angegeben oder hat sie andere Einkünfte (Ebay) nicht angegeben??? Wenn ja ist sie es selbst schuld. Sie kennt die Konsequenzen.