Hallo,

ich hätte vom 30. Mai 2011 bis 30. Mai 2012 ALG 1 Anspruch gehabt, da ich nach meiner Ausbildung nicht übernommen wurde. Im Februar 2011 hatte ich nun (meiner Meinung nach) endlich einen Job sicher und habe mich beim Arbeitsamt zum 01.03.2012 abgemeldet. Dummerweise, bevor ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hatte...zu dem es dann auch nicht mehr gekommen ist. Ohne den Druck vom Amt im Rücken wurden meine Bewerbungsbemühungen immer weniger, ich hatte Geld angespart und kam finanziell daher auch so "gut" um die Runden.

Dem ist aber mittlerweile nicht mehr so und daher möchte/muss ich mich beim Amt wieder als arbeitssuchend melden, auch weil ich die Unterstützung von dort bzw. den Druck dringend wieder brauche! Nun meine Frage: Ende diesen Monats wäre ja mein ALG 1 Anspruch sowieso ausgelaufen, d.h. es bringt mir nichts mich jetzt noch dafür anzumelden. (oder? ) Aber was dann? Melde ich mich zum 01. Juni 2012 für ALG 2 Anspruch an und steht mir dieser überhaupt zu? (da ich ja seit meiner Abmeldung nicht arbeiten war, nichtmal auf Minijob-Basis)

Würde mich freuen, wenn mir jemand dazu weiterhelfen kann!