Ab Oktober werde ich eine beruf. Reha/ teilhabe am Arbeitsleben, finanziert von der DRV antreten. Zur Berechnung des übergangsgeldes werden nach meiner Erkenntnis die letzten 3 Jahre verangezogen. Zuerst beruflich tätig bezog ich danach von April 2011 bis April 2012 montl. ca 1150€ ALG I. Im Anschluss daran seit April 2012 ALG II in Hóhe von 740 €/monat Meine Frage; wird das übergagngsgeld aus ALG I + ALG II errechnet oder mein letztes Gehalt u.o. der ALG I Anteil zur Berechnung zu Grunde gelegt? Seitens der DRV habe ich noch keinen Bescheid erhalten, würde aber im Vorfeld gerne einige Infos erhalten. Vielleicht kann mir hier jemand helfen? MfG