Ich schließe am 5.8. einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ab. Leider habe ich dies guten Gewissens schon im Vorfeld dem Jobcenter mitgeteilt. Fazit: Um Überzahlungen zu vermeiden, werden mir die Gelder zum 1.(!). 8. gestrichen. Selbstverständlich fallen aber auch im August meine Fixkosten (z.B. Miete) an. Da ich nicht in der Gastronomie, sondern als Archäologin arbeite, ist eine allabendliche Auszahlung nicht zu erwarten. Ferner kann ich mit einem Gehalt vor dem 1.9. (!) nicht rechnen.

Hierauf basiert die Frage: Wenn ich angenommen am 31. Juni Geld vom Jobcenter bekomme, ist das dann das Geld für den Juli, um rechtzeitig am 1. Rechnungen zu bezahlen (zeitgleich, z.B. Miete für JuLI), oder gleicht es einem Gehalt, welches rückwirkend erstattet wird (d.h. dann Miete für JuNi)????

In meinem Freundeskreis sind die Meinungen geteilt. Bitte nur ernste Antworten! Danke + LG Tine