Folgendes: Autochen ist nach 15 Jahren "verstorben". Ich habe die Möglichkeit, mit einem Bürgen einen Kredit bei meiner Hausbank aufzunehmen (2000€ bei monatlich etwas über 25€ Abzahlung und wenn ich Arbeit finde die Raten erhöhen), allerdings habe ich widersprüchliche Aussagen diesbezüglich gelesen. Zum Einen heisst es "Darlehen, die demselben Zweck wie die Leistungen des SGB II dienen und die nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zufluss des Darlehens zurückgezahlt werden, werden als Einkommen angerechnet (§ 11 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 11b Abs. 2 SGB II)." aber andererseits gibt es 2. Urteile mit Aussagen wie "Zwar sind gemäß § 11 SGB II als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Einkommen in diesem Sinne stellt ein Darlehn jedoch nicht dar, weil durch ein Darlehn die wirtschaftliche Situation des Empfängers nicht verbessert wird. Das Darlehn stellt deshalb keinen vermögenswerten Vorteil dar, weil zugleich seine Rückzahlung geschuldet wird".
Problem ist jetzt, dass ich auf ein Auto angewiesen bin, da ich mich mittlerweile in ganz Deutschland bewerbe, und ALG2 erst seit etwa 3 Monaten beziehe, seit ich das Studium abgebrochen habe, und erfahren habe, dass ich trotz 7 Jahren lückenlosen Arbeitnehmerdaseins kein Anrecht auf ALG1 habe.