Ich habe mich gestern arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. Laut Eingliederungsvereinbarung muß ich mindestens zwei Bewerbungen pro Woche versenden. Nun erhalte ich bereits am ersten Tag vier Jobangebote (Vermittlungsvorschläge), welche mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen und somit verpflichtend sind.

Auf Rückfrage beim Berater erklärt er mir schriftlich, daß ich neben zwei eigeninitiativen Bewerbungen aus der Eingliederungsvereinbarung, auch diese vier weiteren Angebote wahrnehmen muß, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ich soll nun also sechs Bewerbungen in einer Woche versenden, vier davon innerhalb von drei Tagen. Online lese ich dagegen, daß nur zwei Bewerbungen pro Woche (entspr. der Eingliederungsvereinbarung) verpflichtend seien.

Versucht der Berater nun, unrechtmäßig Druck auf mich auszuüben, oder ist das zumutbar?

Ich möchte klar stellen, daß ich deutlich mehr als zwei Bewerbungen pro Woche versenden will, dies jedoch auf Angebote, die ich selber am Markt raussuche und für geeignet halte. Die Agentur versucht stattdessen, mich auf die Schnelle beim nächstbesten Dienstleister / Zeitarbeitsfirma unterzubringen. Dem möchte ich eigeninitiativ zuvorkommen, nur lassen mir sechs Bewerbungen pro Woche nicht viel Gelegenheit dazu.

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!