Moin moin,

bin 26, arbeite Vollzeit und wohne noch bei meinem alleinerziehenden, ALG2-beziehendem Vater in einer Haushaltsgemeinschaft (da > 25). Mein Vater hat Wohngeld beantragt, jetzt möchte aber die Wohngeldstelle einen Einkommensnachweis von mir sehen, weil sie wohl denken, § 9 Absatz 5 SGB II würde eintreten: Unterhaltsvermutung zwischen Verwandten.

Ich hab irgendwo gelesen, dass ich dem schriftlich widersprechen kann mit der Begründung, dass ich meinen Vater wirtschaftlich nicht unterstütze und daher mangels Rechtsgrundlage auch keine Auskünfte zu meinem Einkommen erteilen muss. Stimmt das?