folgende situation: person x bezieht alg2 person y nicht bzw hat einen job

neuer vermieter möchte person x und y beide in den vertrag als mieter benennen auch wenn klar ist das nur person x einziehen wird. das ganze dient dazu das der vermieter eine weitere mietsicherheit haben möchte falls person x nicht zahlt. jedoch wäre person y nicht als bürge sondern mitmieter im mietvertrag eingetragen.

zahlt das jobcenter trotzdem die kosten der unterkunft für person x ?