Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Zu viele Fehlstunden auf dem Zeugnis?

Hey.
Wie ihr schon oben sehen könnt, möchte ich wissen was eure Erfahrungen mit Bewerbungen sind, auf denen viele fehlstunden sind und ob die Bewerbungsstelle wirklich so sehr darauf achtet, wie alle sagen?

Ich bin in der 10ten Klasse auf dem Gymnasium, mein letzter Schnitt auf dem 9. Klasse Zeugnis war 2.1 ( Hauptfächer: Mathe 1, Englisch 1, Deutsch 2, Frz 2 (Diff 2) ) ca 81 fehlstunden. Davon 6 unentschuldigt, was mir bis heute ein Rätsel ist, da ich das sogar noch mit der Lehrerin kontrolliert habe..

Jedenfalls, wie man an der Zahl erkennen kann, bin ich oft nicht da. Ich habe einzelne Tage an denen ich mich einfach morgens kraftlos und schlecht fühle, aber die Hauptursache ist meine generelle Anfälligkeit für Krankheiten und schmerzen. Ich bin öfter erkältet und mir ist schlecht/ich muss mich übergeben + ich habe besonders dieses Jahr 3 oder 4 Tage am Stück gefehlt, da ich wirklich die schlimmsten regelschmerzen der letzten 4 Jahre hatte.

Insgesamt geht das Halbjahr noch ca 3 Monate und ich bin schon mit 11 Fehltagen auf ca 66-74 Fehlstunden.
Am Ende des Halbjahres sind dann ca 90-110 schmerzhaft realistisch.

Nun, es ist zwar erstmal nur das Halbjahr, aber werde ich es mit Bewerbungen bei so einer Zahl viel schwerer haben? Achten die wirklich so viel darauf? Ich habe mal nachgeschaut, bisher hatte ich dieses Schuljahr auch erst ca. 60 Tage Schule, das wären ca. 1/6 also 16% die ich nicht anwesend war.
davon hatte ich die meisten Tage 6 Schulstunden von 8:00-13:10, aber jeweils zwei pro Woche von 8:00-14:55.

bitte helft mir, sollte es nämlich wirklich so schlimm sein, dann muss ich schauen ob ich mich nicht nächstes Halbjahr dann mit ner Grippe zur Schule zerren muss..

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Kann eine Absage kommen wegen Zeugnis trotz Vertrag?

Hallo,

Ich bin in der 12. Klasse (Q1). Am 1. August starte ich eine Ausbildung in der Stadtverwaltung. Bereits im Frühling habe ich alle benötigten Unterlagen an diese gesendet. Die Zusage bekam ich schon Ende Dezember 2022.

Unterschrieben habe ich den Ausbildungsvertrag im März.

Nun möchte mein Betrieb eine Kopie meines Abschlusszeugnisses für meine Unterlagen. Ich habe dann nämlich den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Meine Noten sind eigentlich okay. 2-3 und evtl. 2*4 in Bio und Musik.

Mathe könnte zu einer 3- (7Punkte) geworden sein, Deutsch 2- und Englisch 2.

Auf meinem Zeugnis, mit dem ich mich beworben hatte, hatte ich in Mathe eine glatte 3, Englisch 1 und Deutsch 2.

Ich bin nicht schlechter geworden, weil ich keine Lust mehr hatte, sondern weil die Klausuren dieses Quartal teilweise echt schwer waren. In den beiden Klausuren in Mathe hatte ich eine 2- und jetzt leider eine 5+, weil das Thema mir absolut nicht liegt..mündlich 3.

Meint ihr, mit diesen Noten wird mein Betrieb unzufrieden sein? Bzw können sie spontan nach anschauen meines Zeugnisses noch sagen, dass ich nicht mehr passe für sie?

Bin sehr besorgt, da ich mir eigentlich Mühe gebe in der Schule, aber mein Zeugnis leider nicht mehr so attraktiv wird, wie das, mit dem ich mich beworben hatte..

Danke für eure Antworten!

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Welche Note ist dieses Zeugnis?

Herr X zeichnete sich bei allen Ausbildungsinhalten durch eine jederzeit sehr hohe Lernbereitschaft aus.

Bei allen Ausbildungsinhalten zeigte er eine ausgezeichnete Auffassungsgabe und stellte sich flexibel auf neue Anforderungen ein.

Mit gutem Erfolg hat er sich alle Fertigkeiten und Kenntnisse im entsprechenden Berufsbild angeeignet.

Auch an den Weiterbildungsveranstaltungen in unserem Hause hat er oft mit großem Interesse teilgenommen.

Seine Lern- und Arbeitsweise war stets gut. Er hörte aufmerksam zu und arbeitete sich schnell in neue Aufgaben ein.

Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende.

Alle Aufgaben erledigte Herr X äußerst sorgfältig, gewissenhaft und rasch und somit stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das Verhalten von Herrn X gegenüber Mit-Auszubildenden, Mitarbeitern, Ausbildungsverantwortlichen und Vorgesetzten war einwandfrei. Herr X war in jeder Hinsicht vertrauenswürdig und ehrlich.

Nach Beendigung seiner Ausbildungszeit haben wir ihn gern übernommen.

Wir beglückwünschen Herrn X zu seinem sehr guten Ausbildungsabschluss. Wir danken ihm für die sehr gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.

Für seine berufliche Zukunft und für sein persönliches Wohlergehen wünschen wir Herrn X alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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Kann ich mit meiner Fachhochschulreife in anderen Bundesländern studieren?

Hallo,

ich habe zur Zeit folgendes Problem. Unzwar möchte ich mich für ein Studium in Wiesbaden (Hessen) oder in Worms (Rheinland Pfalz) bewerben. Meine Frage die ich mir Stelle ist jetzt ob mein Abschlusszeugnis, welches in in BaWü erworben habe, in diesen Bundesländern gültig ist. In meinem Zeugnis ist ein Vermerk mit:

"Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wurde die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in Baden Württemberg erworben"

Auf der Website von der RheinMain Hochschule in Wiesbaden steht:

"Ob Ihr außerhalb von Hessen erworbenes Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z. B. ”...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...”, beantragen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim..."

Ist damit jetzt das selbe gemeint? Oder wird in meinem Vermerk nur drauf hingewiesen, das ich meine Fachhochschulreife in BaWü erworben habe, aber trotzdem in anderen Bundesländern studieren kann?

Wenn es nicht so ist wird es richtig stressig mit den Bewerbungen, weil bis ich dann eine Gleichstellung meines Abschlusszeugnisses in den bestimmtem Bundesländern beantragt habe, wird es lange dauern. Davon gehe ich zumindest aus. Leider habe ich davor gar nicht darauf geachtet und bin, denke ich mal, spät dran, da jetzt erst ab 3. Januar 2022 die Hochschulen aufmachen und ich mich auch an keinen Wenden kann für Fragen.

Hat jemand selber schon Erfahrung damit gemacht oder kann mir irgendwie auf die Sprünge helfen?

Danke im Voraus.

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Noten 6 in der Berufsschule o.O

Hallo.

Ich mache momentan eine überbetriebliche Ausbildung zum Verkäufer die 2 Jahre geht. Angefangen habe ich vorheriges Jahr August nachdem ich meinen Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun zum Problem. Bald ist Notenschluss für das 1. Jahr und habe in zwei Lernfelderfächern eine 6. Bei einer anderren eine 5 und beim rest vieren und dreien.

Mir liegt einfach diese rechtliche sachen nicht, ich will endlich Mathe haben , weil ich im Prozentrechnen gut bin, aber meine Klassenlehrerin will es erst im 2. Jahr mit ran nehmen damit wir ,,gute noten,, haben -.-

In meinen Ausbildungsbetrieb komme ich mit allen zurecht und meine Mitarbeiter, Leiter und der Chef können mich auch super leiden.

In der Berufsschule bin ich auch ein sogenannter braver schüler. Bzw. ich komme immer zur Schule, setze mich hin, sitze die Zeit ab und Fahr nach hause und gehe am nächsten Tag arbeiten. Mache niemanden blöd sondern sitze einfach ruhig 8 Stunden am meinen Platz. Ich halte mich sogar von meinen Mitschülern fern da ich diese irgendwie naja, dämlich finde.

Jedenfalls meint meine Klassenlehrerin, dass wenn ich eine 6 in einen Fach auf den 1. Zeugnis haben werde ich keinen Berufsschulabschluss bekommen werde, auch wenn ich mich im zweiten Jahr verbessere. Im Zeugin würde dann nur überall teilgenommen stehen.

Stimmt das? Was besteht mir vor?

Wohne in Sachsen

Danke.

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