Guten Abend, ich war im Urlaub und habe ich heute eine Brief von Uni bekommen, dass ich von der Uni exmatrikuliert von Amt wegen keine Rückmeldung zum WS2018/19.
Ich habe in August die 4,0 Bescheinigung zum Masterarbeit an Studienbüro der Uni abgegeben und allen Studienleistungspunkte (120LP zu Master) bekommen.
Weil die endliche Note meiner Arbeit noch nicht im Notenspiegel eingetragen, mache ich die Beantragung zur Exmatrikulation bis jetzt noch nicht, natürlich kann ich auch nicht zum WS2018 rückmelden.
Ich bin nicht sicher, gibt es Unterschied (im Bereich Abschlusszeugnis abgeben) zwischen der Exmatrikulation von Amt wegen und Exmatrikulation auf Antrag von Studierendern?
Gibt's Beeinflussung an Aushängen des Abschlusszeugnis?
Also, einfach zu sagen, wenn man exmatrikuliert von Amt wegen keine Rückmeldung (allen Prüfungen bestanden und LP schon bekommen) wird, kann er auch das Abschlusszeugnis bekommen?
Vielen Dank!