Welcher Unterschied Security/Ordner mit bzw. ohne §34a?

Hi Leute.

Ich bräuchte mal ein bisschen Info bzgl. der genauen Tätigkeiten mit und ohne 34a. Würde da gerne mit ein paar Beispielen zum besseren Verständnis darüber diskutieren!

Wenn man jetzt keine Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO besitzt, dann darf man ja z.B. trotzdem als Ordner bei z.B. einem Dorffest arbeiten, oder? Welche Tätigkeiten darf man dann ausführen (z.B. lediglich Einlasskontrolle oder aber auch die Leute von den Tischen ziehen, wenn diese draufstehen und der Veranstalter das nicht will)? Und welche Vorraussetzungen müssen bei dem Fest erfüllt sein (z.B. wenn das Fest von einer Landjugend oder einem Club ausgeht und ich dann nach dem Hausrecht dort tätig bin)? Was wäre wenn das Fest von der Stadt selbst ausgeht? Muss man als Ordner dann irgenwie gemeldet sein, wenn man auf einem solchen Fest nicht über eine Firma arbeitet? Soweit ich weiss, darf man ja zumindest nicht als Security über eine Sicherheitsfirma auf einem solchen Fest arbeiten, wenn man nicht mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO vorweisen kann! Oder auch anders gefragt, welche Tätigkeiten darf ich generell ohne Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO ausüben?

Dann mal angenommen, es ist eine Unterrichtung, aber keine Sachkunde vorhanden. Dann darf man ja bei einer Firma im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten. Also eben z.B. Auf einem Dorffest. Man darf ja dann ledi

Ordnung, Sicherheit, Ordner, Schutz, Sicherung, Ordnungsamt, Security, Sicherheitsdienst
was ist die mindest Grenze von 90 tagesatzt bei § 34a gemeint?

Hallo ich habe eine Frage bezüglich §34a bewachungsgewerbe,

Hier kurz das gesetzt:

Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person

...

4. in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen Versuchs oder Vollendung einer der nachstehend aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder bei dem die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind:

...

b) Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, des Menschenhandels oder der Förderung des Menschenhandels, der vorsätzlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, des Diebstahls, der Unterschlagung, Erpressung, des Betrugs, der Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, des Landfriedensbruchs oder Hausfriedensbruchs oder des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte oder gegen oder auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen,

Wie ist das mit den 90 tagesatzt und 5 Jahre Frist zu verstehen?

A: Es muss 5 Jahre gewartet werden wenn über die 90 Tagesatzt geht?

Oder

B: Es muss 5 Jahre gewartet werden bis 90 Tagesatzt?

Falls A richtig Wei lange muss gewartet werden, wenn unter 90 Tagesatzt?

Recht, 34a, Bewachungsgewerbe, Ordnungsamt, Sicherheitsdienst, Zuverlässigkeitsüberprüfung
Wann darf ein Sicherheitsdienst einen Platzverweis erteilen?

Eine Gruppe von 15-20 (volljährigen) Jugendlichen haben sich in öffentlichen Raum getroffen. Der Raum ist kurz gesagt ein Wald nahe des Strandes in einem Ort an der Ostseeküste. Dort wurde vor einigen Jahren rechts und links vom Waldweg einige infotafeln und interaktive Gegenstände errichtet um den regionalen Wald zu Zeichen und Baumarten zu erkennen und sowas. Dazu gehört auch ein unterstand aus Holz mit einigen Sitzgelegenheiten. Dort hielt sich diese Gruppe zu später Stunde auf, hörte laut Musik und konsumierte Alkohol. Die Lautstärke hielt sich in Grenzen, was letztendlich egal ist da weit und breit keiner in der Umgebung wohnt. Wald halt. Nun kamen Sicherheitsbeamte, im Auftrag der Gemeinde. Sie forderten die Gruppe auf den Platz zu verlassen. Es sei ein Spielplatz, und ihr macht ein Partyraum daraus. Und es würden im Ort des öfteren Spielplätze kaputt gemacht. Man beachte... Es war nichts kaputt, nichts dreckig und niemand verletzt oder belästigt. Der Raum ist zu dem nicht gesondert abgesperrt und ebenso mit keiner Hausordnung versehen geschweige denn einer Spielplatzkennzeichnung. (Wenn das ein Spielplatz wär denn Top 10 der schlechtesten im Deutschenland xD)
Die Konkrete Frage ist: Dürfen die das?
Und wenn ja/nein welche Rechtsgrundlage existiert da? (Wenn nein am besten mit Quelle um nächstes mal etwas in der Hand zu haben.)
Vielen Dank im Voraus
LG BedRull

Polizei, Gesetz, Jura, Sicherheitsdienst, Unrecht, verwaltungsrecht, öffentlich, Platzverweis
Korrektur, Bewerbung als Geldwerttransports mitarbeiter!

Hallo ihr lieben. Ich bin dabei eine sehr sehr sehr wichtige bewerbung zu schreiben nur brauche eure hilfe wegen der korrektur da mein deutsch grad nicht das perfekteste ist weil ich grademal seit 5 jahren hier lebe. Und diese stelle ist mir echt sehr wichtig ich muss es einfach kriegen weil es genau meine berufrichtung entspricht!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach meiner insgesamt 2 wöchiges Arbeitszeit bei ihnen über die Firma Blablabla bemerkte ich hoch überzeugt das Geldwerttransport genau das richtige für mich ist, da körperliche und kontrollierende Tätigkeiten aus meiner Sicht optimal miteinander verbunden werden und sich meine Eigenschaften völlig mit dem Berufsbild decken bewerbe ich mich als Mitarbeiterin der Geldwerttransport Secur..... Ihr Unternehmen genießt überregional einen guten Ruf und die zusammen Arbeit mit ihnen wäre mir ein sicheres blick in die Zukunft.

Bereits während meiner als Leihmitarbeiterin geübtes Arbeit in ihrem Unternehmen habe ich durch Herrn Meier gelernt mit den verschiedensten Menschen richtig umzugehen und selbstbewusst auf sie zuzugehen. Selbstständig und kundenorientiert zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen und auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und dabei meine guten Umgangsformen nicht zu vergessen.

Was mich speziell an diesem Beruf reizt, sind die diversen Einsatzmöglichkeiten im Job, mit Kollegen/innen in einem sozialen Umfeld zu arbeiten , Gefährdungspotenziale zu beurteilen und auch vorbeugende Sicherungsmaßnahmen zusammen zu planen und durchzuführen. Außerdem habe ich eine starke soziale Ader, bin lernwillig und suche eine Herausforderung die mich sowohl geistig als auch körperlich fordert. Mir ist klar, dass ich ständige Wachsamkeit, die Kenntnis vieler Gesetzte, Durchsetzungsvermögen und psychische und emotionale Stabilität beherrschen muss, welche ich gerne erbringe und auch vertiefen möchte. Ich schloss mich schon im Jungen alter einem Kampfsportverein ein, wodurch ich auch das Beherrschung und Umgang in stressigen Situationen umzugehen gelernt habe.

Zu meinen Stärken zählen Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft. Ein gepflegtes Äußeres sowie Pünktlichkeit und Schichtbereitschaft ist für mich selbstverständlich. Ich verfüge über den Führerschein der Klasse B und über Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Türkisch. Natürlich bringe ich auch die erforderlichen Gewerbeordnung (GewO) § 34a, Abs. 1.4, gleichzeitig auch ein einwandfreies Führungszeugnis mit.

Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Sicherheitsdienst
Sicherheitsüberprüfung SÜ2?

Hallo liebe Mitmenschen.....,

Bei mir steht aktuell die Sicherheitsüberprüfung Ü2 an. Das ist meine erste Sicherheitsüberprüfung Ü2.

Ich arbeite seit 7 Jahren im Öffentlichen-Dienst und wurde schon 2 bis 3 mal der einfachen Sicherheitsüberprüfung Ü1 ausgesetzt und kontrolliert.

Nun hab ich ca. vor 4 Monaten die Abteilung gewechselt und arbeite auch in der abteilung seit 4 Monaten. Jedoch wird für die Arbeit in dieser Abteilung die SÜ2 Sicherheitsüberprüfung vom Kunden verlangt.

Sü2 Wurde nun vor 4 Monaten auch eingereicht jedoch hab ich bis heute keine rückmeldung. Auch nicht mein Vorgesetzter. Er meint das kann dauern. Bei dem ein oder anderen ist es in 2 Monaten durch und bei dem anderen in 6 Monaten und muss nichts heissen.

Mein Problem.. Ich habe ca. vor 10 Jahren. Damals Student eine Hausdurchsuchung in unserer WG gehabt bzgl. Onlinekriminalität. Ich war ein verdächtigter. In der Hausdurchsuchung wurde alles mitgenommen was EDV anging und Unterlagen. Ich wurde von den Beamten mitgenommen. Es wurden fotos von mir gemacht und Fingerabdruck genommen und ich durfte nach hause gehen am selben tag.

Das verfahren wurde nach 1,5 Jahren gottsei dank eingestellt. Es kam im nachhinein nie zu einem Gerichtsprozess oder weiteren Anhörung wie am Tag der Hausdurchsuchung. Ich bin es nunmal nicht gewesen. Ich durfte damals meine Sachen auch wieder bekommen die bei der Hausdurchsuchung mit genommen wurden.

Die Sü1 Prüfung verlief die letzten Jahre bei mir immer sauber ohne Probleme. Aber bei der SÜ2 hab ich angst, dass das Eingestellte Verfahren mir probleme bereiten würde.

Wieso dauert die SÜ2 so lange bei mir. Ich bin mittlerwiele verheiratet hab ein Kind. Meine Frau und ich sind Ausländischer Herkunft jedoch hier geboren und aufgewachsen zudem die deutsche Staatsbürgerschaft. Hatten auch nichts mit den bestimmten Ländern wie in der Staatenliste zu Sü2 aufgelistet nichts zu tun und allgemein mit dem Ausland nichts am hut.

Kann das Eingestellte Ermittlungsverfahren/Strafverfahren von damals mir Probleme machen bei der Sü2????

Bundeswehr, Berufswahl, Recht, Anwalt, Sicherheitsdienst, Strafanzeige, Straftat, Sicherheitskontrolle, Sicherheitsüberprüfung, Verfassungsschutz
SOS! Bewerbung als Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a

Liebe Forumfreunde,

seit einiger Zeit versuche ich ein Job/einige Aufträge als selbständiger Sicherheitsmitarbeiter nach § 34 a zu bekommen. Leider bis jetzt ohne Erfolg (oder vom Ausbeuterbetriebe mit einem Hungerlohn). :-( Ich habe mir überlegt, ob es vielleicht an meiner Bewerbung liegt und bitte Sie jetzt um Hilfe. Für jeden Rat oder Verbeserungsvorschlag bin ich sehr dankbar! Hier ist der Bewerbungstext:

" Sehr geehrter Herr Mustermann, hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen als Sicherheitsmitarbeiter auf selbstständiger Basis. Sie gewinnen mit mir einen Mitarbeiter, der nicht nur eine Befähigung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft gemäß §8 Luftsicherheitsgesetz im Land Brandenburg erworben hat, sondern auch in schwierigen Situationen stets lösungsorientiert und besonnen handelt. Einzelheiten zu meiner Qualifikation können Sie dem beigefügten Befähigungszeugnis und den weiteren Unterlagen entnehmen. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn habe ich die erforderliche Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen erworben. Zu meinen Stärken gehört die Erfüllung der gestellten Aufgaben mit hoher Qualität, sowie Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Den Anforderungen beim Einsatz in neue Arbeitsgebiete bin ich ebenfalls gerecht geworden. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir weitere Einzelheiten besprechen können, würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen "

Nochmal: vielen herzlichen Dank!

Bewerbung, Anschreiben, Sicherheit, Bewachungsgewerbe, Security, Sicherheitsdienst, sicherheitsmitarbeiter
Sicherheitsüberprüfung und Privatinsolvenz?

Hallo Gutefrage Community ,

Ich brauche dringend Hilfe...

Erklärung meiner Situation...

Ich gehe offen mit meinem Anliegen um und habe unter 4000 Euro Schulden (zum damaligen Zeitpunkt der Anmeldung, war ich Harz IV Empfänger...

Nun ist die Anmeldung durch und ich habe endlich einen Job im Sicherheitsdienst gefunden ( Zurzeit im Pfortendienst) leider ein wenig Pech für Mich...denn aus der Privatinsolvenz komme ich nun nicht mehr raus, um meine Schulden selbst abzuzahlen ...

Nun habe ich vor zwei Wochen einen Anruf bekommen (vom Bund für Immobilien Angelegenheiten und dem Stabs Geheimdienst irgendwas...)

Diese gaben ein Problem bei meiner Sicherheitsüberprüfung, da ich ja "Bestechlich" sein könnte ...

Nun weiss ich nicht, was ich da jetzt machen kann...Einerseits , kann ich deren Bedenken verstehen...andererseits ist es schon ein heftiger Vorwurf...

Denn bei Schulden mit unter 4000 Euro + eines laufenden Privatinsolvenzverfahren + endlich einen gefunden Arbeitsplatz

Werde ich wohl kaum Bestechlich sein...

Denn selbst wenn mir jemand Geld geben würde um eben aus den Schulden raus zu kommen...muss ich im Endeffekt handfeste Beweise vorlegen, woher ich das Geld habe etc... diese habe ich natürlich nicht, wenn mir jemand "mir nix dir nix" einfach mal 4000 Euro geben würde...

Nun meine Frage, welche Argumente könnte ich der Dame geben, um eben diese sicherheitsüberprüfung doch stattfinden zu lassen bzw. Meinen Job behalten zu können um eben meine Schulden zu bezahlen und um am Ende glücklich leben zu können...?

Hat jemand Ideen oder eventuell wissen über rechtliche Dinge die man nennen könnte?

Würde es sich lohnen sich zu wehren, wenn die sicherheitsüberprüfung aus diesem Grunde nicht stattfinden würde oder fehlschlagn würde?

Lg

Geld, Recht, Anwalt, Gesetzeslage, Privatinsolvenz, Sicherheitsdienst, Sicherheitsüberprüfung, Wirtschaft und Finanzen
Wie weit darf Security gehen?

Auf dem Weg nach Hause laufe ich immer ein kurzes Stück durch eine überdachte Ladenpassage, in der auch mein Stamm-Supermarkt liegt. So auch heute. Plötzlich rennt an mir jemand vorbei, ich erkenne, dass es ein Security aus dem Supermarkt ist. Etwa 10 Meter vor mir läuft ein Jugendlicher. Der Security nähert sich von hinten und packt den Jugendlichen im Genick. Der Jugendliche ruft: "Aua! Aua!", woraufhin der Security ihn mit den Worten "Halt'n Rand!" wieder Richtung Supermarkt dirigiert, die Hand noch immer im Genick.

Ich denke, es ist klar, dass der Jugendliche nicht ganz unbescholten ist - wahrscheinlich hat er etwas geklaut. Soweit ich weiß, ist die Security in einem solchen Falle berechtigt, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Dennoch war ich über die Vorgehensweise sehr erschrocken! Der Security hat den Jugendlichen weder angesprochen und aufgefordert, mitzukommen, noch hat dieser sich in irgendeiner Form zur Wehr gesetzt.

Darf der Security das? Jemanden grob am Genick packen? Ist das nicht schon Körperverletzung?

Ich bin keinesfalls Befürworter von Straftaten und auch ein Diebstahl muss irgendwie bestraft werden. Trotzdem fand ich die Art des Security unmöglich. Jemanden von hinten am Genick packen, ohne dass derjenige darauf vorbereitet ist - das finde ich übergriffig!

Leider habe ich bei google keine Gesetzestexte gefunden. Nur diverse Threads mit unterschiedlichen Meinungen. Kann mir hier jemand sagen, wie da die Rechtslage ist? Und kann ich, als Unbeteiligte, mich einmischen? Das hätte ich nämlich beinahe getan, weil ich durchaus fand, dass Tat und Reaktion in keinem Verhältnis standen. Was bringt es, wenn ich mich einmische? Riskiere ich dadurch eventuell sogar ein Hausverbot, einfach als willkürlicher Akt, weil ich mich eingemischt habe?

Danke schonmal für eventuelle Rückmeldungen! TheSalaena

Recht, Security, Sicherheitsdienst