Sicherheitsgewerbe Stundenregelung?
Hallo,
und zwar Arbeite ich momentan im Sicherheitsgewerbe und habe im Vertrag stehen das ich mindestens 168 Stunden im Monat habe die. Dementsprechend sind diese Stunden doch meine mindest Arbeitszeit und alles darüber bis 228 Stunden laut meinem Chef darf ich jeden Monat bekommen. Ab 228 Stunden zählen diese erst als Überstunden. Gibt es diesbezüglich eine Ausgleichsregelung das ich wieder auf 168 Stunden im Durchschnitt kommen muss über das Jahr hinweg oder darf er mir einfach jeden Monat wenn er möchte mehr wie diese Stunden geben ohne das ich etwas machen kann?
1 Antwort
Sorry aber zwischen Deinen Mindeststunden lt. AV und Deiner tatsächlich geleisteten Stunden liegen Welten ..... und alles was über 168 Stunden - für die Du ja vermutlich ehedem nur den Tariflohn erhältst - sind definitiv voll umfänglich zu bezahlen oder Du hast Anspruch auf zeitnahen Freizeitausgleich.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2020/maximale-arbeitszeit/02/
Das Arbeitszeitgesetz legt in §3 klar fest, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden. Diese Überschreitung ist allerdings nur als Ausnahme zu sehen. Es gilt, dass innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit dennoch bei 8 Stunden liegen muss. Innerhalb des Zeitraums von 24 Wochen müssen eventuelle Überschreitungen der Höchstgrenze ausgeglichen werden.
Ab 228 Stunden zählen diese erst als Überstunden.
Alle über Deine vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden geleisteten Stunden sind Mehr- / Überstunden.
https://www.pfalz.ihk24.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit-und-urlaub/verguetungmehrarbeit-1273956