"Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen" was bedeutet das?
Hallo zusammen,
In §114 und §115 StGB liest man diesen Satz "Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen".
Was bedeutet dies genau?
Heißt das z.b. auch Mitarbeiter von private Sicherheitsdienstunternehmen sein können? Welche private Personenkreise sind es, außer die Feuerwehr, Rettungsdienste und seit neusten auch Pflegekräfte?
Anlass meiner Frage ist, das ich mal mit einem Mann unterhalten habe, der selber als Security gearbeitet hat und er findet es ein Unding, das Fachkräfte von Sicherheitsdienstunternehmen nicht unter dem Schutz der §113 bis §115 stehen und ist der Meinung, das der Gesetzgeber sich auch mal darüber Gedanken machen soll, da Übergriffe auf Security-Mitarbeiter auch angestiegen ist.
1 Antwort
Die Vorschrift erweitert den Kreis der in § 113, § 114 StGB geschützten Personen und bestraft über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinaus den Widerstand und den tätlichen Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen wie Polizeibeamte und ihre Hilfspersonen, Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie der Rettungsdienste.
[ZITAT]
§ 115 Abs. 1 StGB schützt Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu sein. § 115 Abs. 2 StGB bezieht in diesen Schutz Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung hinzugezogen sind, ein. § 115 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 113, 114 StGB schützt Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not behindert oder tätlich angegriffen werden.
daraus würde ich schlussfolgern das es auf Private Sicherheitsmitarbeiter nicht zutrifft.