Meisterschule während der Aubsildung starten?

Hallo,

Also bevor hier gesagt wird: mach das doch einfach nach einander!

Wäre es ganz gut, wenn sich jemand meine Begründung durchliest.

Und zwar sieht es wie folgt aus:

Ich wollte eigentlich die Abschluss Prüfung meiner Ausbildung vorziehen und somit ende Januar 2023 damit durch sein.

Im Februar fängt die Meister Schule an, die ich direkt machen wollte. Also habe ich mich dafür im Oktober angemeldet (innerhalb des Betriebs).

Nun ist es so, dass ich kurz danach einen Unfall hatte. Und aufgrund der daraus folgenden fehlzeiten darf ich die Prüfung nun nicht mehr vorziehen. Bzw. Der Antrag war zu dem Zeitpunkt noch in Prüfung und die Entscheidung wurde mir jetzt am Montag weiter gegeben.

Ich werde zwar dagegen vor gehen, da die Prüfung aber schon nächste Woche ist, denke ich nicht, dass das noch was wird.

Naja, nun möchte ich mich aber ungern für den Meister abmelden.

Ich hatte meine Ziele tatsächlich auch so gesetzt, dass ich den Meister auch wirklich im Februar anfangen muss, damit ich ~August 2024 die Prüfung machen kann.

So, ich habe nur gelesen, dass ich für die Meister Prüfung selber die Ausbildung abgeschlossen haben muss.

Die lerneinheit bzw. Die schule dürfte daran ja eigentlich nicht gekoppelt sein, ansonsten hätte die Anmeldung ja auch nicht funktioniert.

Zumal ich Kollegen habe, die den Techniker schon während der Ausbildung angefangen haben... ich weiß nur nicht inwiefern das vergleichbar ist...

Deswegen meine Frage, die hoffentlich jemand beantworten kann:

Kann ich während meiner Ausbildung die Meisterschule besuchen?

Abschlussprüfung, IHK-Prüfung, Meisterschule
IHK-Prüfung Immobilienkauffrau bestanden oder nicht!? (Verwirrung macht sich breit)?

Hallo,

meine Frau befindet sich in einer Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau. Die Abschlussprüfungen waren standen die letzten 2 Wochen an. 

Aufgrund der Corona-Situation wurde bei der IHK (Industrie- und Handelskammer Saarland) alles etwas umgeworfen und zum ersten mal fand die mündliche Prüfung, vor der schriftlichen statt.

Bei der mündlichen Abschlussprüfung konnte meine Frau aus 2 Themenbereichen, eines davon aussuchen (Mietverwaltung und WEG) und entschied sich fürs WEG.

Nach dieser mündlichen Prüfung bekundeten die Prüfer, dass sie zwar nicht beauskunften dürften ob bestanden oder nicht....doch sie könne mit einem guten Gefühl nach Hause gehen;-)

Also tat sie dies auch. 

Dann kam die schriftliche Prüfung in:

Immobilienwirtschaft , Kaufmännische Steuerung, Dokumentation und Wirtschafts- und Sozialkunde. Da Sie wegen dem Mutterschaftsurlaub, dem vorangegangenen Krankenstand (gab einige Komplikationen in der Schwangerschaft und musste deshalb zuhause bleiben) und der verkürzten Elternzeit einiges an Schulstoff versäumte, war die Sorge auch groß.

Nun konnten wir Online die Prüfungsergebnisse einsehen:

Immobilienwirtschaft -> 50 Punkte

Kaufmännische Steuerung, Dokumentation -> 36 Punkte

Wirtschafts- und Sozialkunde -> 56 Punkte

Ergo bedeutet dass nun für uns, dass sie nun zwei mal die Note 4 hat und einmal die Note 5.

Wenn ich nun noch die mündliche Prüfung und die Aussagen die von den Prüfer gemacht wurden "Sie können mit einem guten Gefühl nach Hause gehen" und hier auch ungefähr eine Note 4 dafür ansetze, hat Sie nach meiner Rechnung die Prüfung bestanden!?

Nach der Regel: "1x die Note 5 darf man haben und besteht trotzdem, aber keine zwei fünfen oder gar die Note 6, damit wäre man nämlich durchgefallen".

Doch nun kam Post von der IHK, und in dem Brief stand, dass Sie mündlich nachgeprüft werden soll...und zwar im Fach "Kaufmännische Steuerung, Dokumentation"... Doch Moment mal... "Nachprüfung" bedeutet doch -> Prüfung nicht bestanden, es war aber so knapp, dass man durch die mündliche Nachprüfung (die doch eigentlich schon im Vorfeld stattgefunden hat...Ausnahmsweise...wegen Corona???) das "Ruder" noch herumreißen kann.

Habe auch irgendwo was gelesen, dass zum einen das Fach "Immobilienwirtschaft" doppelt gewertet würde und man, zum bestehen der Abschlussprüfung, in allen 4 Fächern (sie wurde doch nur in 3 Fächern geprüft!?) eine Gesamtpunktzahl von 250 haben müsste.

Auch hier rechnete ist:

50 x 2 (da doppelt gewertet)

+ 36 Punkte

+ 56 Punkte 

+ 50 Punkte (<-- gehe, obwohl die Aussage mit dem "guten Gefühl" erfolgte, mal von der Mindestpunktzahl von 50 Punkten aus)

= 242 Punkte

Doch hier müsste sie dann wirklich nur 50 Punkte bei der mündlichen Prüfung gehabt haben, die ja eigentlich im NORMALFALL, also in NICHT Coronazeiten", nach der schriftlichen Prüfung stattfindet...

Ich verstehe einfach nicht wie hier gewertet wird. Ist für uns sehr sehr undurchsichtig die ganze Thematik und erhoffe mir etwas Klarheit durch eure Hilfe.

Liebe Grüße

Schule, Prüfung, Ausbildung, Ausbildungsplatz, IHK, IHK-Prüfung, IHK abschlussprüfung, Ausbildung und Studium