Fragen zur umschulungs prämie?
Hallo!
Meine Frage: Ich habe eine Umschulung über ein Bildungsgutschein absolviert, und die end Prüfung auch bestanden. Meine prüfung jedoch wurde aufgeteilt in teil 1 und 2.
Teil 1 gibt es kein bestehen oder durchfallen laut der IHK, nun Weiß ich das mir für Teil 2. die Prämie von 1.500 euro zusteht ,die frage ist jedoch steht mir zu teilt 1 die 1.000 euro Prämie auch zu? (Habe da nur 40 punkte erhalten) Aber wie gesagt da gab es kein bestehen oder durchfallen.
Hier nochmal ein text den ich gefundne habe :
Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Leistung zur Förderung von Weiterbildung. Ausgezahlt wird sie als Motivationsprämie für Umschulungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung Teil 1 (das ist der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung) winkt eine Prämie von 1.000 Euro. Nach bestandener Abschlussprüfung erhältst du zusätzliche 1.500 Euro. Du siehst – dranbleiben lohnt sich.
Verstehe ich es dann richtig das man nur an teil 1 teilgenommen haben muss?
2 Antworten
Leider nein, man muss bei der AP1 mindestens 50 Punkte haben, aber ich kenne jemanden der hat die 1000 Euro bekommen mit 37 Punkten. Man kann es natürlich versuchen. Es heißt zwar man kann da nicht durchfallen, aber wenn man in den anderen 2 von 3 Prüfungsbereichen auch unter 50 Punkte hat, muss man bei nicht bestehen der Ergänzungsprüfung die AP1 doch wiederholen. Also überall da wo man keine 50 Punkte hat. Dies war bei mir der Fall.
Ich habe die Ausbildung aber nun bestanden.
LG
Hallo zusammen,
Ich habe gleiche Problem, 1.teil mit 43 Punkten bestanden, nach mündlicher Prüfung hab ich Ergänzungsprüfung gehabt, um den Fach auszubessern, also bestanden. Arbeitsamt weigert sich es als bestanden zu akzeptieren.
Weiß jemand wie es eigentlich geregelt ist? Zeugnis zeigt doch, dass Prüfung bestanden ist und der besteht aus 2 Teilen.