Mit mangelhaft und 50 Gesamtpunkten IHK Prüfung bestehen?
Folgendes Beispiel:
Die Prüfungen sind jeweils in 3 Theorie und einem praktischen Teil getrennt, die praktische zählt doppelt somit 50% also genau die Hälfte. Alle drei Theorie Prüfungen ebenfalls 50%, zum bestehen muss genau die Hälfte erreicht werden. Doch was ist wenn ein Prüfling den Wert schafft jedoch eine 5 in der Theorie schreibt? Fällt man damit durch oder besteht man, der Notenschlüssel soll nämlich bei 4,0 liegen.
3 Antworten
Die Verordnung hast du richtig rausgesucht.
Bei zwei Fünfen in den schriftlichen Prüfungsfächern kannst du eine Fünf noch durch die mündliche Ergänzungsprüfung verbessern. Wenn du das nicht schaffst, bist du mit 2x mangelhaft durchgefallen - neuer Versuch.
Eine ungenügende Leistung gilt immer als "durchgefallen" - neuer Versuch.
Beim Praktischen Prüfungsfach musst du auch mind. ausreichend haben. Ansonsten: durchgefallen - neuer Versuch.
Neuer Versuch heißt immer: du kannst dir akzeptable Prüfungsleistungen anrechnen lassen und nur die "durchgefallenen" Teile wiederholen.
Weil die Prüfungsordnungen zum Teil dermaßen kompliziert sind, dass kein normaler Mensch durdurchblickt ;-)
Du siehst ja in meinem Antwortfaden, dass ich auch damit kämpfe, und ich bin jetzt seit 5 oder 6 Jahren in einem Prüfungsausschuss mit sehr ähnlichen Regelungen. Lehrer, die dort nicht drin sind, kennen die Regelungen normalerweise nur oberflächlich.
Das musst Du in der Prüfungsordnung für deinen Beruf nachlesen, die sollte es irgendwo bei der örtlichen IHK online geben.
Bei uns dürftest du eine 5 haben, wenn es insgesamt trotzdem für die 50% reicht.
Gut, also ich habe jetzt mal in der Prüfungsordnung zur Fachkraft für Lagerlogistik folgendes gefunden:
(8) Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schrift- lichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungs- bereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestim- men. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü- fungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
(9) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
1. PrüfungsbereichPraktischeArbeits- aufgaben
a) Aufgabe 1
b) Aufgabe 2
2. PrüfungsbereichProzesseinder Lagerlogistik
3. PrüfungsbereichRationellerund qualitätssichernder Güterumschlag
4. PrüfungsbereichWirtschafts-und Sozialkunde
(10) DiePrüfungistbestanden,wenn
1. imGesamtergebnis,
25 Prozent, 25 Prozent,
25 Prozent, 15 Prozent, 10 Prozent.
2. imPrüfungsbereichPraktischeArbeitsaufgaben,
3. im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prü- fungsbereiche und
4. inmindestenszweiderschriftlichenPrüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben
Wenn ich das richtig gelesen habe fällt man mit zwei Fünfen und einem durchgefallenen Fachgespräch durch?
Ah, das ist tatsächlich fast die gleiche Regelung wie bei uns in der HWK.
Bei zwei Fünfen in der Theorie kannst du eine noch durch die mündliche Zusatzprüfung retten. Die Praxis muss auf jeden Fall bestanden sein. Vom Fachgespräch speziell lese ich da nichts. Habt ihr noch andete praktische Anteile? Wenn ja,würde ich tippen, dass das auch wie bei uns ist,und man dort insgesamt die 50% braucht.
Wir haben zwei praktische Anteile, je 25%
aber nur eine Prüfung da die doppelt zählt also 50%.
Das versteh ich nicht ganz... also drei Anteile der Praxis, von denen zwei jeweils 25% zählen und einer 50%?
Auf jeden Fall sagt die Prüfungsordnung ja, der praktische Teil muss bestanden sein. Das lese ich so,als ob man um Fachgespräch an sich unter der Hälfte liegen darf, solange man es mit den anderen Praxisanteilen ausgleichen kann.
Nein, es ist insgesamt eine praktische Prüfung beinhaltend mit einem 15 minütlichen Fachgespräch für Zusatzpunkte. Die praktische Prüfung zählt doppelt also 200 Punkte statt 100 wie bei den einzelnen Theorie Prüfungen. Diese 200 Punkte sind auf der Gesamtübersicht 50% also zweimal 25%.
Ok, langsam schwirrt mir der Kopf Das meinte ich im anderen Strang mit "das versteht kein normaler Mensch" :-(
Verlink mir bitte mal die Prüfungsordnung. Hab heut Abend eh Langeweile, dann guck ich mir das nachher mal am großen Bildschirm an.
https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/fachlagerist_fachkraft_lagerlogistik.pdf
Ich weiß aber nicht ob der aktuell ist oder etwas geändert wurde.
Ok, in goß ist's auch nicht besser. Ich versteh's einfach nicht...Das Fachgespräch wird zwar oben erwähnt, in der Punkteberechnung taucht es aber nicht auf.
Für mich liest sich das, als ob das Fachgespräch Bestandteil der beiden praktischen Aufgabe sei (es heißt in Absatz 3 ja auch "innerhalb dieser Zeit...") . Heißt, das Fachgespräch steckt anteilig in den jeweils 25% der Praxisaufgaben drin. Dann passen auch die Angaben unter Absatz 9.
Vielleicht kommen die Prüfer da einfach mal vorbei und fragen Dich ein bisschen was zu dem, was Du gerade praktisch machst.
Das heißt (WENN ich das richtig interpretiere), Du müsstest in diesen beiden Praxisaufgaben, in denen das Fachgespräch drin steckt, insgesamt mindestens 50% der Gesamtpunkte erreichen, um das Kriterium "Praxis bestanden" zu erreichen.
Das Fachgespräch gehört normalerweise dazu richtig, nur das bestehen des Gesprächs können deine zwei Fünfen zu einer machen. Ob das Gespräch jeweils 25% ausmacht weiß ich nicht, es hieß nur die Prüfung zählt doppelt. Im Fachgespräch kommen 10 fragen dran die Bewertet werden.
Sorry, ich fürchte, weiter kann ich Dir nicht helfen :-(
Frag vielleicht mal gezielt einen Lehrer, der auch im Prüfungsausschuss ist. Oder notfalls ruf bei der Kammer an, die sollten Azubi-Berater haben.
Kein Thema, trotzdem danke das du dir die Zeit dafür genommen hast:)
Normalerweise brauchst du um zu bestehen, MEHR als 50 % der Gesamtpunktzahl
Dann verstehe ich nicht weshalb die Lehrer und Lehrerinnen den Prüflingen was ganz anderes erzählen? Sehr verwirrend das ganze.