Mit Staatlich Geprüfter Techniker Elektrotechnik eine Elektro Firma eröffnen?
Hallo liebe Community
Ich plane in Düsseldorf bei der IQ meinen IHK Techniker zu machen. Ich möchte aber vielleicht danach auch eine Elektro Firma eröffnen und meine Frage wäre dies auch mit dem IHK Techniker möglich oder müsste ich dann trotzdem den Meister machen da man bei einer Elektro Firma auch Zähler bei den zuständigen Energieversorger anmelden muss etc.
Vielen Dank für die Antworten XC
6 Antworten
Ich denke, Du solltest Dich da direkt an den zuständigen Energieversorger wenden. Wenn sie Dich so aktzeptieren bzw. zulassen ist es OK; ansonsten mußt Du entweder den Meister dranhängen, einen Meister mit einstellen oder für spezielle Arbeiten einen Meister als Subunternehmer mit einbinden. Solche Dinge sind von EVU zu EVU unterschiedlich und im Zuge der EU oftmals nicht mehr ganz so einfach ohne EVU selbst zu recherchieren.
Ruf doch da einfach mal an... diese Auskunft wird die Verlässlichste sein!
Mfg
Nach meiner Information steht der geprüfte Techniker zwischen Meister und Ingenieur. Du trägst dich (je nach Branche) in die Handwerksrolle ein. Daher sage ich: Tendenziell darfst du. Wahrscheinlich musst du spezielle Kurse haben.
Sprich deine HWK an, die sind die entscheidende Instanz.
Der eine sagt so, der andere so. #dqr ist gleichrangig, aber nicht identisch.
Ausbildereignung gibt's auch für Gesellen mit Feierabendkurs.
Der DQR ist der einzige allgemein akzeptierte Vergleichsrahmen. Meister und Techniker sind sicherlich nicht identisch, dennoch auf einem Niveau.
Das man eine kaufmännische Ausbildung und eine Ausbildereignungsprüfung auch als Techniker machen kann, zweifelt niemand an, der Meister hat bereits beides dabei. Es bleibt dabei: der Meister kann mehr.
Das sehen die Meister gerne so... als Techniker hast Du die doppelte Schulzeit und auch andere Themen. Richtiger ist, daß der Meister eher in praktischer Funktion über dem Gesellen arbeitet, der Techniker in der Ingenieursschiene in Richtung Konstruktion. Von dieser Seite her kann der Techniker mehr, er lässt sich aber üblicherweise nicht auf solche Konfrontationen ein. Es gibt allerdings Bereiche, da muß eine Unterschrift von einem Befugten geleistet werden... beispielsweise im Anschlußbereich des Hausverteilers. Hierzu mußt Du vom EVU zugelassen sein. Arbeitest Du als Techniker selbstständig und bist in diesem Bereich tätig, mußt Du ggf. einen unterschriftsbereichtigen Meister einstellen.
Abschließend: Wo sich wer sieht, ist letztlich egal. Wir machen das alles auch der Bezahlung wegen... wo auch die Unterschiede klar zu sehen sind.
Das sehen die Meister gerne so...
Was sehen die Meister gerne so? Ich verstehe nicht worauf das abzielt.
Machen wir es anders: Solltest Du Meister oder Techniker sein, solltest Du Dich auch ein Stück weit an das Programm halten und nicht darüber diskutieren, wer mehr ist oder nicht. Wenn Du Meister bist, wurdest Du dazu nicht gezwungen und hast die Weiterbildung aus eigener Entscheidung heraus getroffen. Gleiches gilt für Techniker, Ingeneur usw..
Man lässt diese Diskussion. Alles Andere verstößt gegen den "Codex". Gib ihm Antwort oder lass es sein.
Meine Aussage bezieht sich auf die Wissensbreite und nicht auf die Wissenstiefe.
Wie du schreibst hat der Techniker eine längere Schulzeit und i.d.R. dadurch auch eine größere Wissenstiefe. Dem Meister reicht das reine Technikwissen nicht aus um einen Betrieb zu führen, er muß „mehr“ wissen als die Technik.
Gibt es einen „Codex“ gegen den man verstoßen kann, ich sage nein. Man kann Diskussionen falsch führen, ja. Ich kenne Meister und Techniker, beide Berufe verfügen über die gleichen Grundlagen, aufgrund der späteren Aufgaben wird der eine zum Spezialisten und der andere zum “Tausendsassa“.
Aber wer mich nicht oder falsch verstehen möchte, darf das gerne tun.
Kürzer gesagt: Leben und leben lassen... das meine ich mit "Codex". Der Eine respektiert und aktzeptiert den Anderen, ohne groß abzuwägen. Da gibt es nichts falsch zu verstehen. Sowas mancht man bestenfalls untereinander und direkt; nicht aber öffentlich. Das meinte ich...
Das sich jeder zum Spezialisten in seinem Gebiet entwickelt ist vollkommen klar; genau so, daß man nur so viel weiß, wie man es sich eben "beibringt". Daher nehme ich erst mal zur Kenntnis, daß sie oder er sich weiter gebildet hat. Wieviel sie oder er dann effektiv im konkreten Fall drauf hat, muß man sich jedes mal neu ein Bild von machen. Wenn ich in einem erforderlichen Berich mehr Wissen habe, als der Andere, unabhängig vom Abschluß, zieht man sich gegenseitig hoch und bringt sich auf Level.
Nicht öffentlich, bin ich erstmal dafür und zwar solange bis jemand es dann doch öffentlich macht - wie der Antwortgeber.
Die Thesen im 2ten Absatz deines letzten Kommentars wären optimal, sind aus meiner Erfahrung eher Wunschdenken als Realität.
Der Bachelor steht auf der selben Stufe wie die beiden. Dennoch sind Bachelor und Techniker qualifizierter. Der Techniker büffelt mwhr als doppelt so lange und der Stoff ist anspruchsvoller. Bei mir war die Ausbildereignung beim Techniker dabei. In der IGM vergütung bekommt der Techniker auch ein höheres Gehalt. Der DQR wird nirgends wirklich angewandt, da er nicht wirklich Hand und Fuß hat.
Bei uns war beim Techniker Personalführung ein Prüfungsfach. Wir hat ebenso auch BWL etc. Ich weiß nicht was du andeuten möchtest. Es gibt einen Grund wieso der Techniker länger dauert.
Staatlich geprüfte
Techniker, Industriemeister und Ingenieure können
ebenfalls in die Handwerksrolle eingetragen werden. Ihr
Studien oder Ausbildungsabschluss wird der Meister
prüfung gleichgestellt (§ 7 Abs. 2 der Handwerksordnung).
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/H/regelungen-der-handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Es kommt u. U.. auf deine bisherige Berufstätigkeit (Art und Dauer an).
Es kann sein, dass du noch zusätzliche Kurse besuchen musst - z.B Kaufmännische Kenntnisse, Ausbildereignung.
Es kommt auch darauf an, ob du Azubis einstellen willst, alleine arbeitest oder Mitarbeiter hast.
Am besten fragst du mal bei der zuständigen Handwerkskammer nach. Hier kannst du auch mal schauen.
Ich kenne Ingenieure, die einen Betireb für Elektroinstallationen (ohne zusätzlichen Meister) führen. Die haben aber auch die o.g. Zusatzqualifikationen gebraucht.
Als staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik kannst du natürlich eine Elektrofirma eröffnen und dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Du solltest dich jedoch zum Thema VdE weiterbilden, das Thema wird bei der Technikerausbildung eher vernachlässigt. Wenn du in dieser Firma ausbilden möchtest benötigst du zusätzlich noch einen Ausbildereignungsschein. Und wenn du nicht pleite gehen willst solltest du dich auch kaufmännisch weiterbilden.
Wer als Techniker einen Handwerksbetrieb eröffnen will, benötigt entweder eine Ausnahmegenehmigung der HWK (gibt es nicht in jedem Fall) oder die Teile 3 und 4 der Meisterprüfungen ablegen.
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html
"(2) In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, ..."
https://www.hwk-muenster.de/de/service-center/handwerksrolle/eintragung-in-die-handwerksrolle
"Andere Prüfungen, insbesondere Diplom-, Techniker- und Industriemeisterprüfung:
In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung oder auch Industriemeister mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht."
Noch ein interessanter Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/H/regelungen-der-handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Die HWK Münster ist bei dieser Frage nicht relevant!
Die Regel bleibt der Meisterbrief.Mit dem Meisterbrief in der Tasche sind Sie, was die Eintragung in die Handwerksrolle angeht, auf der sicheren Seite. In den 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufen der Anlage A ist der Meisterbrief grundsätzlich Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Vergleichbare QualifikationenAuch Angehörige anderer Berufsgruppen, wie z. B. Techniker, Ingenieure, aber auch Personen, die entsprechende Qualifikationen im Ausland erworben haben, können sich in einem Handwerk der Anlage A selbstständig machen, wenn ihr Studien- oder Schulschwerpunkt dem auszuübenden Handwerk entspricht. Einzelheiten erfahren Sie von den Mitarbeitern in der Handwerksrolle
https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/handwerksrolle-31,0,195.html
Zu den Einzelheiten gehören Teil 3 und 4 der Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikationen und dann kann auch der Techniker eingetragen werden.
:/ Gutefrage lässt mich die fette Schrift nicht ändern. Egal. In welchem Gesetz steht was von Teil 3 und 4 der Meisterprüfung? Ich konnte dazu bisher nichts finden.
Vorraussetzung ist der Nachweis der kaufm. Qualifikation (Teil 3). Der Handwerksmeister hat sie. Der Techniker/Industriemeister/Ing. kann sie haben (evtl. 2te Ausbildung) oder müßte den Teil 3 nachreichen. Teil 4 Ausbilderschein wird bei den Kölnern nochmal erwähnt:
https://www.handwerk-direkt.de/existenzgruendung.aspx
Um die Details zu klären steht bei der HWK Düsseldorf:
Einzelheiten erfahren Sie von den Mitarbeitern in der Handwerksrolle
Ein reiner Industriemeister hat zwar den Ausbilderschein, ist aber kaufm. ahnungslos und somit zwar fachlich eintragungsfähig, aber nicht kaufm.
Wenn jetzt z.B. ein Kaufmann und ein Industriemeister sich zusammen eintragen lassen wollen, so wäre das unter bestimmten Kriterien möglich.
Aus deinem Link:
"Ingenieur-, Techniker- und Industriemeisterabschlüsse
Ingenieure, Absolventen von Technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung sowie Industriemeister können mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, das dem Studien- oder dem Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. Ein Praxisnachweis ist nicht erforderlich."
Nirgendwo steht was von Teil 3 oder 4 der Meisterprüfung als Voraussetzung. Beim Abschnitt Ausbildung steht nur, dass man persönlich und fachlich geeignet sein muss, wenn man Lehrlinge ausbilden möchte. Wer in seinem Betrieb nicht ausbilden will braucht also keine Ausbildereignung.
Weiterhin finde ich keine Angaben zur kaufmännischen Qualifikation. Kannst du deine Aussagen auch mal mit Quellen oder Gesetzestexten belegen? Oder spiegeln deine Aussagen lediglich deine persönliche Meinung wie es sein sollte wieder?
Wenn dann noch was unklar ist, einfach hier fragen.
Auszug: Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen.
Entspricht Teil 3.
Id.R. wird ausgebildet und damit ist auch Teil4 erforderlich oder aber eine Ausnahmegenehmigung (die nicht erteilt werden muß).
"...gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen."
Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich, was denn sonst.
Ein Ing./Techniker/Industriemeister hat id.R. keine kaufmännische Berufserfahrung.
Ob die Erfahrung ausreicht entscheidet die Kammer und nur dann gibt es die Eintragung.
Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen.Schön das du jetzt mal den § gelesen hast!
Übrigens geht es beim Paragraph 7b HwO nicht um Techniker, sondern um Altgesellen.
Lies dir doch erstmal alles durch bevor du hier falsche Infos verbreitest, ich kann nichts dafür wenn du unaufmerksam bist!
Zitat:
In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik... (Anmerk.: dort werden Techniker ausgebildet)
Müssen die alle Altgeselle sein? Wohl kaum.
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html
Bevor du wieder etwas falsches behauptest, mach dich bitte kundig, langsam macht das keinen Spass mehr!
XD Du bist echt lustig. Textverständnis und etwas Ahnung vom Thema könnte dir weiterhelfen. Ich versuche es mal ganz langsam mit dir und bitte dich, den folgenden Text ausführlich zu lesen.
- Wer einen Handwerksmeister innehat kann einen Handwerksbetrieb gründen.
- Staatlich geprüfte Techniker, Industriemeister und Ingenieure können ebenfalls in die Handwerksrolle eingetragen werden. Ihr Studien- oder Ausbildungsabschluss wird der Meisterprüfung gleichgestellt.
- Altgesellen müssen 6 Jahre Berufspraxis, davon 4 Jahre in leitender Stellung haben und bei entsprechender Erfahrung im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Bereich können sie nach Anhörung der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Du verwechselst hier also die Regelungen für Altgesellen mit der Regelungen für Techniker, welche dem Meister gleichgestellt sind.
Weiterhin frage ich mich langsam, auf welcher Grundlage deine Expertise beruht. Bei deinem Textverständnis wage ich zu bezweifeln, dass du komplexe Elektrotechnische Zusammenhänge ausreichend begreifen kannst um einen entsprechenden Bildungsabschluss zu erreichen.
Ich bin nicht hier um dir den Gesetzestext im Detail zu erklären.
Warum gibt es einen Industriemeister und warum einen Handwerksmeister?
Finde den Unterschied!
Lies dir die Handwerksordnung durch und verstehe sie.
Was hier den Umgang des Textverständnis angeht zitiere ich deinen Kommentar:
Weiterhin finde ich keine Angaben zur kaufmännischen Qualifikation. Kannst du deine Aussagen auch mal mit Quellen oder Gesetzestexten belegen?
Du findest dann den entsprechenden § und liest ihn nicht durch und behauptest weiter munter es wäre alles anders. Dann zeige ich dir in deinem zitierten Paragraphen was du suchst und du glaubst es nicht.
Lies und verstehe und im Zweifel kannst du morgen die HWK deines Vertrauens anrufen und dort deine Wissenlücken füllen lassen.
"Was hier den Umgang des Textverständnis angeht zitiere ich deinen Kommentar:
Weiterhin finde ich keine Angaben zur kaufmännischen Qualifikation. Kannst du deine Aussagen auch mal mit Quellen oder Gesetzestexten belegen?
Du findest dann den entsprechenden § und liest ihn nicht durch und behauptest weiter munter es wäre alles anders."
Hier sind wir wieder beim Thema Textverständnis. Dabei ist es immer wichtig auf den Kontext zu achten. Meine Frage nach Quellen bezog sich auf eine Beschränkung für Techniker, in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Das ist auch aus dem Chatverlauf klar ersichtlich. Die von dir zitierten Punkte beziehen sich auf Altgesellen, welche sich in die Handwerksrolle eintragen lassen wollen. Leider verstehst du scheinbar nicht, dass deine bisherigen Aussagen zu diesem Thema Falsch sind. Ein Techniker unterliegt bei der Unternehmensgründung nicht den Einschränkungen eines Altgesellen.
Und es steht immer noch die Frage im Raum, worauf dein Fachwissen basiert. Das interessiert mich wirklich.
§7 ff. HWO
Lies sie komplett und verstehe sie. Da steht alles erklärt, wirklich!
Warum gibt es einen Industriemeister und warum einen Handwerksmeister?
Finde den Unterschied!
Beantworte die Frage und du kommst auch ohne den Gesetzestext der Lösung sehr nah.
Hierbei sind Techniker/Ing./Industriemeister vergleichbar.
Wenn du die Frage nicht beantworten kannst, rufe morgen die Kammer an.
Leider verstehst du scheinbar nicht, dass deine bisherigen Aussagen zu diesem Thema Falsch sind.
Das liegt an deinem Unverständnis dem Gesetzestext gegenüber. Die Aussagen sind allesamt richtig!
Ohne lesen der § kommst du nicht weiter, lies sie hintereinander und überlege was unterscheidet den Handwerksmeister von den anderen!
Die Techniker sehen sich selber zwischen Ing. und Meister. Sind sie aber nicht. Gemäß DQR stehen sie auf einer Stufe mit dem Meister.
Unterschied: Der Techniker benötigt weder eine Ausbildungsbefähigung und hat auch in seinem Berufsbild keinerlei kaufm. Qualifikation.
Ergo: Der Meister kann mehr.