Wir haben vor 30 Jahren ein Haus "wie gesehen" gekauft, wobei sich im Obergeschoss Schlafräume befanden. Beim Bau des Hauses wurde dies als Boden ausgewiesen. Nun wurde eine Kontrolle durch das Bauamt durchgeführt, so sind die lieben Nachbarn, und wir zum Einreichen eines Bauantrages aufgefordert. Das geht ja noch, aber die damals genehmigte Treppe entspricht für die jetzige Nutzung nicht der Norm, das bedeutet, dass wir Mauern und Zimmer einreißen müssten. Gibt es ein Gewohnheitsrecht bzw. Bestandsrecht, das Haus wurde 1963 gebaut? Wäre dankbar für jeden Hinweis