Hallo,
wir stehen vor dem Kauf eines recht schmucken Grundstücks, das ideal gelegen ist bis auf die anliegende, große Straße. Das Grundstück ist alleine und nur von Feldern und Straßen umgeben.
Ich möchte vor dem Kauf ein paar Dinge geklärt haben, das wichtigste wäre ein Lärmschutzwall.
Ein wenig Erde aufzuhäufen wird einem wohl kaum verboten sein, aber ich würde gern das rechteckige Grundstück zu zwei Seiten hin mit einem begrünten Lärmwall (98% Erde, 2% Stahl, zwischen ca 3,50m hoch) umranden, um von der Landstraße Ruhe zu haben. Bisher ist dort alles bewachsen, weshalb sich hinterher nicht viel ändern würde, da die Lärmschutzwand ebenfalls bewachsen wäre. Wie gesagt mauer ich niemandem das "Ding vor die Nase", höchstens der geradlinigen Landstraße.
Kann ich davon ausgehen, dass ich diese Wand realisieren dürfte? Unter welche Verordnungen fällt soetwas? Hat jemand schon Erfahrungen mit solch einem Bau gemacht?
Grüße Daniel