Hallo,

wir haben eine Doppelhaushälfte (real geteilt, nicht WEG) in Hessen gekauft. Bevor wir als Familie einziehen, möchten wir gerne im Keller (der nicht als Wohnfläche ausgewiesen ist) ein Badezimmer einbauen lassen. Außerdem möchten wir einen Kellerraum mit großem zu einem Lichtschacht liegenden Fenster (in der Zeichnung "Hobbyraum" genannt) als Schlafzimmer nutzen.

Ich möchte NICHT vermieten, sondern lediglich das Kellergeschoss selbst zum schlafen nutzen und dazu ein kleines Bad haben.

Nun möchte ich wissen:

Gibt es Umstände, unter denen ich das nicht darf? Bzw. muss ich ggf. eine Baugenehmigung beantragen oder eine Nutzungsänderung?

Bislang dachte ich eigentlich, so lange es nur selbst genutzt wird, ist es kein Problem. Ich möchte aber keinen Fehler machen, der hinterher Ärger bringt...