Hallo Allerseits, wir wollen eine Garage mit Keller bauen. Dazu soll unsere momentane Doppelgarage abgerissen werden. Der Neubau grenzt, wie die alte auch, an die Grenze unserer Nachbarn, überschreitet aber nicht 9 m Länge. Auch werden alle Vorgaben (Höhe im mittel 3 m, Fläche < 50 m2) eingehalten, damit keine Genehmigung für eine herkömmliche Garage nötig ist. Nun möchten wir aber einen Keller darunter, was wohl etwas exotisch ist aber für uns definitiv nötig. Der Keller soll ausschließlich zur Lagerung dienen. Ist in diesem Fall nun eine Baugenehmigung vom Amt nötig? Unsere Informationen diesbezüglich sind sehr widersprüchlich. Daher diese Anfrage hier. Um Sicher zu gehen, benötigen wie auch etwas "Handfestes" etwa ein Gesetzestext oder ein Richterspruch.

Vielen Dank im Voraus!

Fam. Böhme