Muß man einen Dachausbau genehmigen lassen?

5 Antworten

Also, erst mal vorweg: Baurecht ist Landesrecht - es kann also durchaus unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Bundesländern geben.

Für Hessen gilt: Die Errichtung von Dachgauben ist nicht genehmigungspflichtig. Es handelt sich um eine genehmigungsfreie Massnahme nach § 55 HBO. Diese ist der Gemeinde lediglich mitzuteilen.

Waren die betroffenen Räume vorher bereits als Wohnraum und nicht als Nutzfläche genehmigt, dann entfällt eine erneute baurechtliche Genehmigung in Form einer Nutzungsänderung.

Hallo timtoll,

ja, auch beim Dachausbau mit Gauben oder Fertiggauben (hier ist übrigens folgender Link empfehlenswert: http://www.fertiggauben.com) braucht man leider ein Baugenehmigung.

Gruss

ja, bei der baubehörde. weiters ist zu beachten, dass sich durch den ausbau die nutzflächen ändern und damit auch die gemeindeabgaben ändern werden. am besten, vorher bei der baubehörde und gemeindeamt genau nachfragen, was zu beachten ist.

Beim Bauaufsichtsamt auf jeden Fall. Mit den Bauplänen, den Berechnungen des Statikers usw. . Und dann wird sich anschließend der Kämmerer melden und höhere Grundsteuern einziehen.


feldhamster  07.05.2007, 09:08

Das ist, je nach Bundesland, sachlich falsch. In jedem Falle wird bei derart geringfügigen Maßnahmen keine Einheitswerterhöhung und somit auch keine Grudsteuermeßbetragserhöhung resultieren. - Also - nix mit Kämmerer.

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aber sicher doch!!! sonst kann es sein, das die dir den ganzen bau still legen!!!! das is dann mist weil dann, nachträglich noch an ne baugenehmigung kommen wird schwehr. ich mein wenn de schon mal versucht hast die zu vernatzen!!:-)