Carport mit Gründach oder nicht (GRZ / BauNVO 1977)?

Hallo allerseits,

sind Architekten oder Fachanwälte Baurecht zugegen? ;)

Ich möchte ein zweites carport auf meinem Grundstück im Hamburger Norden errichten. Letztes Jahr habe ich die Stadt Hamburg mal formlos angefragt, und das Bauamt meinte. Natürlich muss ein Gründach, ohne geht heute unter keinen Umständen.

Hier die Rahmenbedinungen: Haus Bj 1980 - damals galt die BauNVO von 1977 -- demnach gilt ist die GRZ nur auf das Haus bezogen, Nebenanlagen zählen nicht dazu.

Nach der aktuelle Bau NVO von 2017  darf die GRZ überschritten werden, wenn ausgleichsmassnahmen getroffen werden (welche gilt denn für bestandimmobilien)? —> das ist m.E. nach die Hauptfrage…)

lt B-Plan von annodazumal wohnen wir hier in einem kleinsiedlungsgebiet, GRZ 0,2.

Grundstücksgrösse: 500 qm

Haus Grundfläche: 95

bestehender carport, Zufahrt, Terrasse : 60qm

Das Haus alleine passt, GRZ kleiner 0,2

mit den bestehenden Anlagen sind wir jetzt schon über 0,3

neuer Carport : 20qm

in wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung

Soweit keine Übergangsvorschriften greifen, beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplänen immer auf die am ersten Tag der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans (FlächennutzungsplanBebauungsplan) nach § 3 Abs. 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung. Das bedeutet, dass es sich nicht um „dynamische Verweise“ im Sinne einer Festsetzung gemäß der jeweils geltenden Fassung handelt; vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplänen so zu verstehen, dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit übernehmen. Wird beispielsweise für ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein „Kerngebiet“ festgesetzt, so bestimmt sich auch heute noch die zulässige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962.

—> das würde für mich bedeuten, dass der carport / überdachte Stellplatz nicht anzurechnen ist, und daher wir kein Gründach bauen müssen. 

bauen, Recht, Architekt, Carport, Wirtschaft und Finanzen
Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4

Terrasse, Baurecht, Carport
Doppelstabmattenzaun als Carport umfunktionieren..?

Hallo,

ich lasse mir demnaechst einen Doppelstabmattenzaun an der Grundstuecksgrenze setzen. Der Zaun soll 180 cm hoch werden. Nun ueberlege ich mir ueber eine Strecke von 5 Metern (jede Matte ist 250 cm lang) 225 cm bzw. sogar 250 cm hohe Pfosten versetzen zu lassen und dann diese dann gleichzeitig als Pfosten eines Carports (bzw. Carport-Daches zu verwenden).

Erstmal: was haltet ihr davon? Erstmal spare ich Platz (da die Posten ja sehr nahe an meiner Grenze stehen). Die Holzpfosten eines Carport muesste man sicher sehr viel weiter weg von der Grenze setzen. Und man spart (hoffentlich auch ein bischen Geld ;)

Nun brauche ich natuerlich nicht nur auf der Zaunseite ein paar Pfosten sondern auch parallel dazu im Abstand von ca. 3 Metern. 3 Zaun-Pfosten auf der einen Seite. 3 Posten nahe am Haus. Carport Dach drauf. Fertig ;)

Klingt einfach. Ist es natuerlich nicht. Wie baue ich das Dach? Baue ich da was auf Holz oben drauf? Auch muss das Dach gedeckt werden. Und Wasser soll abfliessen und Schnee soll es aushalten koennen.

Wie wuerdet ihr das machen?

Eine wichtige Frage ist sicher auch wie stabil solche Doppelstabmattenstaebe sind. 60 cm tief einbetoniert. 6 Posten. Klingt erstmal sehr stabil. Aber die Fundamente von Carports sind oft noch massiver, oder?

Ich bin begeistert von der Idee. Bei der Umsetzung hab ich noch ein bissl Luecken und Bammel. Ich bin fuer jede Hilfe oder Tips oder Ratschlaege dankbar!

Carport
Carportbau durch Dachdecker. Habe ich Anspruch auf eine Statik?

Wir haben uns durch einen Dachdecker ein Carport ans Haus bauen lassen. Bauantrag (Niedersachsen) war nicht nötig. Nun hat er, weil der Ursprungsplan einer Anbringung an der Hauswand irgendwie nicht umsetzbar war, ohne Rücksprache die mit Sicherheitsglas belasteten Balken hausseitig in das Dach gelegt (Dachpfannen entsprechend zerkloppt und Wakaflex rüber). Zudem sind mehrere tragende Längs- und ein Querbalken, welche an sich sehr dick wären, irgendwo zersägt und mit ein/ zwei Schrauben wieder zusammengefügt worden (z.B. Winkel versägt,mit nem Holzklotz unterfüttert und den mit ner Spax festgemacht.). Abgesehen von der bescheidenen Optik haben wir jetzt echte Zweifel, ob das dauerhaft hält. Ein Gutachter sagte uns schon, dass da einiges nicht nach den Regeln des Handwerks gelaufen sei und dass der Dachdecker uns eine Statik für sein Konstrukt liefern müsste. Der widerspricht und sagte, er muss gar nichts. Leider konnte uns keiner sagen wo sowas steht. Die Bauordnung Niedersachsens fordert zwar Standfestigkeit, sagt aber weiter nichts aus. Und wir wollen nicht riskieren, dass das Ding einbricht, wenn unser Sohn drunter spielt... Kann mir jemand sagen (am besten mit Quellenangabe), ob ich eine Statik vom Dachdecker einfordern kann? Insbesondere da er die obere Hälfte in unser Hausdach gesetzt hat, dürfte die Statik da jetzt ja auch hinfällig sein...

Baurecht, Carport, Dachdecker, Statik
Verjährung? Stadt entscheidet nach 12 Jahren über Bauantrag für Carport mit Ablehnung

Folgender Sachverhalt:

Im März 2003 wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt zwecks Errichtung eines Carports (leider stand das Carport da allerdings schon). Nach mehreren Ortsbesichtigungen durch die Stadt hieß es, das Carport müsste 5 Meter nach hinten versetzt werden (dann stünde es aber genau im Vorgarten vor den Fenstern der Nachbarn, die würden sich freuen), da es laut Bauordnung zu nah an der Straße stünde (es steht aber komplett auf unserem Grundstück). Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.

Seit dem haben wir nichts mehr von der Stadt gehört, 12 Jahre lang hat es niemanden gestört, niemand hat sich beschwert und es sind auch keine Unfälle geschehen (wie wohnen in einem kleinen Dorf mit wenig Durchgangsverkehr).

Gestern kam dann plötzlich und aus heiterem Himmel ein Ablehnungsbescheid gegen den Antrag aus 2003. Ist dieser Antrag nicht Verjährt, wenn sich die Stadt über 10 Jahre nicht meldet?

Außerdem liegt hier eine unmittelbare Härte vor, da unter dem Carport auch das Fahrzeug meines Schwiegervaters steht, der allerdings linksseitig eine Beinprothese hat und über 80 Jahre alt ist. Er kann nicht so weit laufen und benötigt daher das Carport um sein Auto abzustellen.

Kann mir jemand sagen, ob man sich auf die Verjährung berufen kann?

Bauantrag, Carport, Verjährung, Ablehnungsbescheid
Wer zahlt für Sturmschaden an "meinem Carport" wenn ich nur Mieter des Grundstücks bin?

Hallo ich bin Mieter eines Freistehenden Einfamilienhauses mit Garten. Auf dem Grundstück befinden sich 2 Parkplätze die ich laut Mietvertrag benutzen darf. Diese beiden Parkplätze habe ich selbst mit einem Doppel carport überdacht (Das carport gehört mir und zählt zu meinem Hab und Gut ), um meine beiden PKW's zu schützen ( beide bei ergo versichert) . Bei einem Sturm sind die Dachplatten stark beschädigt wurden, teilweise weggeflogen. Ich habe eine Hausrat Versicherung abgeschlossen ( auch ergo) Weil ich dachte " mit diesem leistungsstarken Schutz genieße ich finanzielle Sicherheit für mein Hab und Gut" ( so stehts im ergo schreiben ). Jetz wollte ich bei der Ergo- Schadens Regulierung nur den schaden telefonisch anzeigen ( weil mein Versicherungsbetreuer selbst mich schon abgewimmelt hat) da haben die mir gleich gesagt das ist nicht versichert, weil ein Carport nur über ne Gebäude Versicherung zu versichern ist ( sowas kann man aber nur als Eigentümer eines Gebäudes abschließen ) und sie die Ablehnung des schadens gleich schriftlich rausschicken .....Das ist mir zu kompliziert und ich versteh das alles nicht , ich dachte der Werbeslogen von Ergo ist das die mich verstehn ? (Übrigens hatte ich vor einigen jahren einen Hagelschaden an besagtem carport.... damals war meine Partnerin bei der Alianz Hausratversichert... der Schaden wurde sofo rt mit 600 Euro für die Reparatur beglichen..... das hab ich verstanden.

Carport, Hausrat
Parkplatz-Chaos vor der Haustür

Hallo liebe Leute,

jetzt eine etwas kompliziertere Sache. Deshalb gibt es zu folgendem Thema auch eine Skizze... Also... wir (3 Erwachsene + 1 Kind) leben in einem Mittelreihenhaus und haben ein Carport, besitzen drei Autos. Die Nachbarin B wohnt alleine, hat ebenfalls ein Carport und auch nur ein Auto (noch....). Die Nachbarn A ( 2 Erwachsene, 1 Kind - das nächste ist auf dem Weg) wohnen links von uns und haben 2 Carports und besitzen 2 Autos, ein Motorrad und einen Anhänger...

Gegenüber von uns befindet sich eine Gärtnerei, da muss die Einfahrt natürlich frei gehalten werden und der Besitzer hat uns auch gebeten, nicht vor dem Schild (rot auf dem Bild markiert) zu parken...

Die Fläche vor unseren Häusern (Straße mit Sackgasse) ist nun mal öffentlich und ich finde, wir müssen - und können aber auch - eine gemeinsame Lösung finden....

Unsere Nachbarin B möchte sich für den Winter noch einen zweiten Wagen zulegen, aber dann wird es nur noch schlimmer bei uns mit der Parkplatz - Situation...

Problem ist nun folgendes... Nachbarin B und Wir nutzen, sofern wir können, unsere Carports... ausgerechnet Nachbarn A, die nun mal schon 2 Carports besitzen, haben diese zugemüllt und parken vor deren Haus oder halt vor dem Zaun der Gärtnerei und wir ärgern uns, weil wir schon nicht mehr wissen, wohin... Sie kriegen auch noch oft Gäste, dann stehen hier auch mehr Autos... ab und zu scheinen sie auch ein wenig rum zu spielen und dann stehen deren Anhänger und ein Auto vor dem Zaun, und sie haben vor ihrer Haustür mehr Platz, wir aber keinen zum Parken... neben dem Anhänger/Auto können wir nicht mehr parken, wegen dem Gärtnerei-Schild...

Was sagt ihr dazu?! Es ist ein öffentlicher Platz, das heißt doch, wir dürfen alle keine Ansprüche stellen (Nachbarn A stellen ab und an aber welche), aber alle in dieser Straße oder eher in direkter Umgebung wissen, dass wenn Nachbarn A endlich ihr Müllport frei machen würden um dort ihre Autos, Anhänger, Motorräder, Flugzeuge, LKW's (man weiß ja nie, was sie sich noch zulegen) zu parken, wir alle ein Problem weniger hätten.... was können wir tun?! Was denkt ihr?! Kann man da was machen?!

Ich danke im Vorraus für jede Antwort...

MfG,

Betty666

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Carport, Nachbarn, Parkplatz
Keine Carport Genehmigung in HH

Mein zuständiges Berizksamt (Fachamt Bauprüfung), hat mir keine Genehmigung für das Errichten eines ein PKW Carports erteilt. Daraufhin habe ich bereits Widerspruch eingelegt und nun eine erneute Antwort (in diesem Fall vom Rechtsamt) erhalten. Leider wird meinen Ausführungen nicht gefolgt und verschiedenen Begründungen für die Entscheidung angeführt.

Das Amt nimmt Bezug auf §9 HBauO; (1) Versiegelung des Bodens, (2) Gärtnerische Gestaltung des Vorgartens, (3) Schaffung eines Präzedenzfalls.

(1) Das Carport wird gebaut über dem genehmigten Pkw Stellplatz, natürlich mit leichten Überhängen (genehmigter Stellplatz 2,30 x 5 m; tatsächliche Stellplatz 3,60 x 5 m; Carportplan 4 x 6,10m) (2) Es befinden sich zwei massive alte Eichen zwischen der Straße und dem Vorgarten (städtischer Grund), die neben Ästen, Eicheln auch massiv Klebesubstanzen absondern, das Carport soll also als Schutz dienen. Da der Vorgarten sehr klein ist, gibt es keine Alternativen zur Aufstellung und Verlegung des Parkplatzes. (3) Es ist richtig das in der näheren Umgebung kein Carport aufgestellt ist, allerdings interessiert mich das recht wenig für mein Vorgehen und meine spezielle Situation.

Ich möchte weiterhin versuchen eine Carport-Aufstellung genehmigt zu bekommen, weiß aber nicht mehr weiter. Auch das Carport Anbieter ist mit seinem Latein am Ende. Gibt es jemand der einen ähnlichen Fall kennt, oder andere Ideen parat hat?

Hamburg, Hausbau, Amt, Baugenehmigung, Carport

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