Können Seniorenheime die Aufnahme zänkischer Senioren verweigern?

Meine Freundin pflegte beide Eltern zu Hause. Der Vater ist mittlerweile verstorben und sie lebt mit der Mutter alleine in einem 2FH.

Ihre Mutter liegt den ganzen Tag Süßigkeiten essend im Bett vorm TV und ist extrem übergewichtig.

Sie kommandiert meine Freundin herum, beschimpft sie und macht ihr das Leben schwer, indem sie irgendwelche Sachen ins Klo stopft, für Überschwemmung in der Wohnung sorgt, Sachen bestellt und nicht bezahlt, Handwerker beschimpft usw.

Nun ist sie durch einen Sturz so unbeweglich, dass sie ins Krankenhaus kam. Im Krankenhaus machte sie so viel Theater, dass sie dort nicht bleiben will, sich tot hungern wird usw, dass sie kurz vor Mitternacht wieder nach Hause gebracht wurde.

Ihre Tochter werde sich um sie kümmern, gab sie an. Zu Hause war sie wieder nicht mobil konnte weder aufs WC, noch in anderer Form aufstehen.

Pflegedienste, Putzfrauen usw lehnt sie ab und vergrault diese, ebenso wie Handwerker, da sie keine Fremden im Haus will (das Haus gehört mittlerweile meiner Freundin).

Nun hat meine Freundin sie in die Kurzzeitpflege bringen lassen. Bereits 1 Tag nach der Aufnahme hat sie das Personal an die Grenzen gebracht, so dass diese Abstand zu ihr halten. Es geht dort selten jemand gucken. Beim Essen hat sie einen Einzeltisch und ist extrem unglücklich und will wieder nach Hause.

Meine Freundin kann nicht mehr, ist selbst ziemlich krank, aber die Mutter ignoriert das und meint, sie soll sich nicht so anstellen. Diese abwertende Art zeigt die Mutter seit der Pubertät meiner Freundin. Beschimpfungen sind an der Tagesordnung.

Nun will sie nach Hause. Meine Freundin sucht ein Seniorenheim in der Nähe.

Kann ein Seniorenheim die Aufnahme verweigern, wenn ein Patient extrem zänkisch ist und fordert, wieder Heim zu gehen?

Meine Freundin hat seit Jahren keinen Urlaub mehr gemacht, da die Mutter jegliche Fremdpflege ablehnt und war auch selbst schon in der Tagesklinik, weil sie nicht mehr kann.

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Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
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mobilcom-debitel Zusatz Pakete ohne Zustimmung gebucht ?

Sehr gehrte Community, ich bin stink sauer was diese Drecksverein angeht.

Meine Mutter wurde mit Alzheimer Demenz diagnostiziert und aktuell hat sie Pflegegradstufe 4. Mit anderen Worte ist sie nicht in der Lage das Handy zu halten und etwas damit zu machen. Leider jedoch ist das so das ich deswegen keinen Vertrag Kündigungen kann, jedoch hoffte ich das diese Unmenschen mir aus Kulanzgründen entgegenkommen, ...Fehlanzeige. Stattdessen habe sie mir 3 Zusatzpakete hinzugebucht ohne jegliche Zustimmung von mir.

Ich habe mich daraufhin an die Hotline gewendet, weil mir erst nach 3 Monaten aufgefallen das sich die Summer erhört hat.

Folgendes Dinge muss erwähnt werden:

  1. Die Karte war seit mehr als 6 Monaten von uns aus gesperrt aus Sicherheitsgründen
  2. Wir waren damals Finanziell nicht gut auf den Beinen und mussten alles was unnötig war kündigen (z.b. Netflix, amazon, etc.)
  3. Wir haben angerufen um den Vertrag zu kündigen, nicht mehr!

Nun wollen dir mir ernsthaft andrehen das ich bei einem Anruf zugestimmt habe die Zusatzpakete hin zuzubuchen und dies mir per SMS Bestätigt wurde. Natürlich kann besagte SMS nicht angekommen, da wie schon gesagt die Sim seit Monaten deaktiviert war.

Ich wiederhole: "Ich, der in Finanzielle im Not und extrem überlastet, nun soll Wissentlich 3 Pakete zugestimmt haben, für einen Vertrag den ich nicht nutzen kann, obwohl der Anruf zwecks der Kündigung getätigt wurde?"

Ich bin der Bevollmächtigte und aktuell ist meine Mutter nicht mehr in Deutschland sondern ist zurück in ihren Heimatland(Irak). Meine Frage ist was passieren würde wen ich diesen Drecksverein einfach nichts mehr überweise?

Werde ich in dem Fall zu Rechenschaft gezogen oder wird meine Mutter deswegen Probleme bekommen? Vertragsinhaber ist sie.

Wie schaut es aus mit einer Anzeige wegen Betruges, ich kann deutlich nachweisen das ich zu dieser Zeit überhaupt kein Interesse hatte und sie mich nicht mal kontaktieren konnten weil die Sim gesperrt war und noch ist.

Was ist mit der Fristlose Kündigung, hier wurde deutlich der Preis angehoben durch Pakete die hinzugebaucht wurden.

Zudem was ich überhaupt nicht verstehe war, wer den Vertrag verändert hat. Meine Mutter war schon damals Kunde bei denen, jedoch haben wir von heute auf Morgen einen Vertragsänderung bekommen mit einem neuen Handy. Zur dieser Zeit hatte meine Mutter schon Demenz und war nicht mehr zurechnungsfähig.

Vielen dank schon mal für ihre Mühe mir zu helfen.

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Vodafone hat Tarifwechsel ohne Vollmacht durchgeführt?

Die Sache an sich ist eine längere Geschichte, aber ich versuche nur das Grundsätzliche zu erzählen.

Ich habe letztes Jahr noch mit meiner Mutter gewohnt, der Internetvertrag war nur auf meinem Namen.

Meine Mutter wollte dann in die Wohnung (selbe Adresse) nebenan ziehen und hat dementsprechend ihren eigenen Vertrag für Internet unterschrieben.

Dann kam aber irgendwas durcheinander und ich bekam paar Tage später eine Bestätigung für einen Tarifwechsel, meine Mutter hat dann bei Vodafone angerufen und es sollte geklärt werden, also habe ich mich nicht weiter mit beschäftigt und den Brief sozusagen als gegenstandslos gesehen.

Irgendwann merkte ich dann, dass mir zu viel abgezogen wurde bei der monatlichen Rechnung und ich hab gemerkt, dass der Tarifwechsel tatsächlich stattfand. Jedoch war ich nie vor Ort, hab das nie bestätigt oder genehmigt und es gab auch nie eine Vollmacht. Die Schuld liegt nicht bei meiner Mutter, da sie ja einen Vertrag für sich wollte. Aber letztendlich wurde mein Tarif geändert.

Vodafone meinte, ich hätte den Vertrag mit dem Brief wohl anerkannt und ich wurde auf mein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht und dort sei auch ne Preis Liste enthalten. Davon wr aber in der Tarifwechsel Bestätigung NIX zu sehen! Ich habe denen das auch mitgeteilt und habe gefordert, dass sie mir doch bitte den von mir unterschriebenen Vertrag bzw Tarifwechsel in Kopie schicken. Seit drei Wochen keine Antwort.

Wie kann ich da rechtlich vorgehen?

Internet, Betrug, Recht, Tarifwechsel, Vertragsrecht, Vodafone, Vollmacht
Auto an eine Person verkaufen die zum Abholen eine Spedition schickt?

Guten Tag,

ich bin gerade in der Situation, dass ich meine Auto an jemanden verkaufe, der selber nicht zur Vertragsunterzeichnung (vielleicht findet diese online statt) oder Abholung kommen kann.

Bezahlung würde auf jeden Fall vor Ort bei Abholung erfolgen. Der Käufer würde dafür eine Spedition schicken und denen würde ich das Fahrzeug samt aller Dokumente übergeben.

Das heißt ja, dass ich eine Vollmacht ausgehändigt bekommen muss, in der klar hervorgeht, dass diese Person von der Spedition tatsächlich das Auto abholen und bezahlen darf. (Ggf. auch den Vertrag unterzeichnen darf oder muss das immer vom eigentlichen Käufer kommen?)

Des Weiteren würde es ja Sinn machen eine Art "Beleg" unterschreiben zu lassen von der Spedition. Also quasi eine Bestätigung, dass ich auch tatsächlich alles übergeben habe. Das steht zwar im Kaufvertrag, aber falls diese online stattfindet, betrifft der Vertrag den Abholer ja nicht und dass er mir aber bestätigt, dass ich alles übergeben habe, wäre doch eigentlich schon sinnvoll? Für so eine Art "Quittung" nenn ich es mal, konnte ich im Internet nichts finden. Ich habe Muster für Veräußerungsanzeigen gefunden, jedoch ist mein Auto abgemeldet, also ist das nicht so ganz das Richtige.

Im Grunde geht es mir darum, dass ich bei der ganzen Sache nicht falsch mache was die Bürokratie angeht und ich dadurch dann keine Nachteile erleide. Klar, das Auto ist zwar abgemeldet aber den Verkauf richtig abzuschließen ist schon wichtig. Vor allem weil das Auto ins Ausland exportiert wird und ein Unfallwagen ist (das steht natürlich im Vertrag: ich habe alle Mängel so gut ich konnte aufgelistet aber eine professionelle Diagnose durch eine Werkstatt fand nicht statt (das habe ich ebenfalls im Vertrag angegeben - "Diagnose der Mängel wurde nicht durchgeführt. Soweit bekannt beinhalten die Beschädigungen sämtliche Dellen, Kratzer, Beulen....)).

MfG

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Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Recht, Forderung, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Vollmacht

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