Kann ein Kontobevollmächtigter die Umsätze vor Erteilung der Vollmacht sehen?

1 Antwort

Dieser Gedankengang ist durchaus naheliegend, aber das lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Sobald eine Vollmacht eingerichtet ist, kann der Bevollmächtigte fast alles, das der Kontoinhaber auch kann.

Was er z.B. nicht kann, ist das Konto löschen.

Gruss