Kann ein Inkassounternehmen oder Anwalt ohne Vollmacht vollstrecken?
Kann man einfach so mein Konto pfänden? Oder muss das Inkasso oder der Anwalt eine Vollmacht vorlegen?
7 Antworten
Einfach so kann niemand ein Konto pfänden.
Hierzu muß ein gerichtlicher Schuldtitel (wirksamer gerichtlicher Vollstreckungsbescheid nach vorangegangenem gerichtlichen Mahnbescheid) vorliegen.
Eine Behörde kann eine Forderung ohne diesen Titel vollstrecken bzw. sich den Titel selbst ausstellen.
Inkasso Unternehmen sind,wie der Name schon sagt, ein Unternehmen.Sie selbst haben keinerlei Befugnisse.Ihre Briefe haben keinerlei Wirkung.Egal womit sie drohen.Man muß sie nicht in die Whg. lassen und man ist zu keiner Auskunft verpflichtet.
Was für ne Vollmacht sollte das sein? Du wirst die ja wohl kaum erstellen, so dass Andere auf dein Konto zugreifen können.
Wer einen Titel erlangt hat, kann die Vollstreckung beauftragen.
Eine Kontopfändung durch ein Inkasso geht nur, wenn man einen Titel hat. Finanzämter oder andere Ämter können dieses jedoch schon.
Vollstrecken ohne Vollmacht können nur Ämter und Versicherungen.