Rechtanwalt stellt Rechnung ohne Auftrag oder Vollmacht??
Hallo,
auf der Suche nach einem Rechtsanwalt hatte ich mit einigen RA telefoniert um mir einen Rechtsbeistand zu suchen. Einer meiner ersten Fragen war nach den anfallenden Kosten dafür. Ein RA meinte er könne erst ein Angebot bzw Kosteneinschätzung abgeben, wenn er genau weiß worum es geht und die Unterlagen eingesehen hat. Das ist soweit nachvollziehbar, also übersendete ich per Mail die betreffenden Unterlagen. Dann hörte ich ewig nichts von dem RA. Ich versuchte immer wieder telefonisch diesen zu erreichen, vergebens. Nach einigen Wochen klappte es tatsächlich und er teilte mir mit das er da auch nichts weiter machen kann. Wochen später kam plötzlich eine Rechnung über 900€ von diesem Anwalt. Ich habe versucht ihn telefonisch zu erreichen, leider wieder vergebens. Irgendwann erreichte ich die Frau des Anwaltes, welche scheinbar für ihn Arbeit. Dieser Schilderte ich den Sachverhalt und Sie meinte noch das es sich um einen Fehler handelt. Ich dachte damit hat sich das erledigt. Nun kam eine Mahnung mit dem Hinweis einer gerichtlichen Klärung, wenn ich nicht umgehend bezahle. Ist das normal und gerechtfertigt, obwohl es weder einen Auftrag eine Honora-Vereinbarung, Vollmacht oder sonstige schriftliche Vereinbarung gibt ?
6 Antworten
Du hast doch 2 Möglichkeiten:
1. Du bezahlst und fertig.
2. Du zahlst nicht und lässt es drauf ankommen. Er muß ja auch irgendwie beweisen, daß du den Auftrag erteilt hast. Wenn du es abstreitest, muss er es beweisen.
Allerdings ist das ein Anwalt und mich würde es nicht wundern, wenn er gewisse Kniffe kennt, sich da rauszuwinden.
Suche das Gespräch mit ihm, vielleicht läßt er mit sich reden.
Eine erste Beratung ist normalerweise immer kostenlos. Erst wenn ein Anwalt aktiv wird darf er Kosten beantragen. Das hat mir mal ein Anwalt gesagt......
Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit meinem Ex der mir aus dem Knast raus Ärger machen wollte. Ich bin zum Anwalt hin. Auch mit Unterlagen. Der hst die gesichtet und gemeint das er erst Kosten verlangt wenn er aktiv wird. Das Gespräch war kostenlos
Das mag bei diesem Anwalt so gewesen sein. Die Regel ist das sicher nicht. Oder arbeitest du gerne kostenlos?
Immerhin hat der BGH vor ein paar Jahren entschieden, dass eine kostenlose Erstberatung grundsätzlich zulässig ist.
Kostenlose Erstberatung??? Wo???
Rechtsanwälte arbeiten nicht kostenlos.
Ich selbst habe bei jeder Erstberatung (zweimal insgesamt) 226,10 Euro inkl. Märchensteuer bezahlt. Ein völlig normaler "Preis".
Und da mir diese Erstberatungen richtig was gebracht haben, war das sehr gut investiertes Geld.
Er hat Arbeit geleistet, indem er sich Deine Unterlagen angeschaut hat. Damit sind bereits Kosten entstanden.
Die 900 Euro finde ich jetzt recht viel. Ich denke allerdings, dass Deine Schilderungen auch nicht ganz vollständig sind.
Ausführlich ja, aber augenscheinlich nicht vollständig bzw. korrekt.
900 Euro für ein paar Unterlagen durchsehen kann so nicht stimmen, außer es handelt sich um mindestens 10 gefüllte Aktenordner.
Meine Schilderung war sehr ausführlich.
Nein. Es fehlt die entscheidende Info. Nämlich die, was Du hier
übersendete ich per Mail die betreffenden Unterlagen.
in das E-Mail geschrieben hast.
er hat Arbeit geleistet, der Fehler von Dir war, Unterlagen einzureichen
ok, aber er meinte ja um überhaupt erstmal eine Einschätzung abzugeben, muss er die Unterlagen erhalte, also ohne Unterlagen kann er nichts sagen. Und das Ergebnis war ja auch noch, das er nichts machen kann. Ohne jemals eine Aussage über die Kosten zu treffen, was ja meine eigentliche Auskunft betraff.
Echt? Wo?
Wenn ich dem Anwalt meine gesamten Unterlagen zum Sichten übersende, wird er aktiv. Dann gilt § 612 BGB beispielsweise i.V.m. § 34 RVG mit einer Deckelung von 190,00 € für die Erstberatung.