Rechtanwalt stellt Rechnung ohne Auftrag oder Vollmacht??

6 Antworten

Du hast doch 2 Möglichkeiten:

1. Du bezahlst und fertig.

2. Du zahlst nicht und lässt es drauf ankommen. Er muß ja auch irgendwie beweisen, daß du den Auftrag erteilt hast. Wenn du es abstreitest, muss er es beweisen.

Allerdings ist das ein Anwalt und mich würde es nicht wundern, wenn er gewisse Kniffe kennt, sich da rauszuwinden.

Suche das Gespräch mit ihm, vielleicht läßt er mit sich reden.

Eine erste Beratung ist normalerweise immer kostenlos. Erst wenn ein Anwalt aktiv wird darf er Kosten beantragen. Das hat mir mal ein Anwalt gesagt......


RobertLiebling  24.09.2021, 09:29
Eine erste Beratung ist normalerweise immer kostenlos.

Echt? Wo?

Erst wenn ein Anwalt aktiv wird darf er Kosten beantragen.

Wenn ich dem Anwalt meine gesamten Unterlagen zum Sichten übersende, wird er aktiv. Dann gilt § 612 BGB beispielsweise i.V.m. § 34 RVG mit einer Deckelung von 190,00 € für die Erstberatung.

Steffi780  24.09.2021, 09:34
@RobertLiebling

Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit meinem Ex der mir aus dem Knast raus Ärger machen wollte. Ich bin zum Anwalt hin. Auch mit Unterlagen. Der hst die gesichtet und gemeint das er erst Kosten verlangt wenn er aktiv wird. Das Gespräch war kostenlos

AngiedieSchlaue  24.09.2021, 10:25

Kostenlose Erstberatung??? Wo???

Rechtsanwälte arbeiten nicht kostenlos.

Ich selbst habe bei jeder Erstberatung (zweimal insgesamt) 226,10 Euro inkl. Märchensteuer bezahlt. Ein völlig normaler "Preis".

Und da mir diese Erstberatungen richtig was gebracht haben, war das sehr gut investiertes Geld.

Er hat Arbeit geleistet, indem er sich Deine Unterlagen angeschaut hat. Damit sind bereits Kosten entstanden.

Die 900 Euro finde ich jetzt recht viel. Ich denke allerdings, dass Deine Schilderungen auch nicht ganz vollständig sind.


Marc1358 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 08:36

Meine Schilderung war sehr ausführlich.

AngiedieSchlaue  24.09.2021, 10:27
@Marc1358

Ausführlich ja, aber augenscheinlich nicht vollständig bzw. korrekt.

900 Euro für ein paar Unterlagen durchsehen kann so nicht stimmen, außer es handelt sich um mindestens 10 gefüllte Aktenordner.

Meine Schilderung war sehr ausführlich.

Nein. Es fehlt die entscheidende Info. Nämlich die, was Du hier

übersendete ich per Mail die betreffenden Unterlagen.

in das E-Mail geschrieben hast.

er hat Arbeit geleistet, der Fehler von Dir war, Unterlagen einzureichen


Marc1358 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 08:34

ok, aber er meinte ja um überhaupt erstmal eine Einschätzung abzugeben, muss er die Unterlagen erhalte, also ohne Unterlagen kann er nichts sagen. Und das Ergebnis war ja auch noch, das er nichts machen kann. Ohne jemals eine Aussage über die Kosten zu treffen, was ja meine eigentliche Auskunft betraff.