Beim Anwalt nichts unterschrieben - trotzdem Mandatsvertrag?

Ich will meinem Anwalt nun das Mandat entziehen. Leider musste ich noch warten bis ich eine andere Lösung gefunden habe.

Nun stellt sich mir aber die Frage ob ich ihm überhaupt ein Mandat erteilt habe. Mündlich natürlich. Es folgten Gespräche und er fertigte auch einen Klageentwurf an, den ich aber mehrmals korrigieren musste, weil sehr viel falsch war. Was mich aber schon am Anfang verwundert hat, war das ich nichts unterschreiben musste. Weder eine Vollmacht noch einen Vertrag, dass ich ihn beauftrage. Deshalb hat er wohl auch nicht, obwohl ich ihn bat, die Gegenseite angeschrieben.

Schreibt man dann trotzdem, dass man ihm das Mandat entzieht? Und wie ist das mit den Kosten? Ich will mich vor nichts drücken, er schrieb ja auch den Klageentwurf, aber sonst ist nicht wirklich viel passiert. Es zieht sich schon seit April und Dinge um die ich ihn bat hat er nicht gemacht, ohne mir das zu sagen. Ich erfuhr das dann erst später. Viel Kontakt gab es auch nicht. Persönlich 3 Gespräche, telefonisch würgte er mich direkt ab (ich versuchte es nur 3mal) und rief auch nicht zurück.

Dass ich etwas zahlen muss war und ist mir klar. Ich frage mich nur, ob der Anwalt die Rechnung nach belieben hoch ausstellen kann, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Zahlen will und werde ich, ich habe nur Angst, dass er mir dann, weil ich ihm das Mandat entziehe noch tiefer in die Tasche packen will (die eh schon fast leer ist, was er wusste, da ich es ihm sofort sagte). Die Kosten für die Erstberatung sind eh klar, aber was ist mit dem Rest?

Gebühren, Anwalt, Vollmacht
Muss Nachweis über Verbleib des Geldes trotz Kontovollmacht im Erbfall erbracht werden?

Ich mußte meinen Text kürzen, weil er nicht mehr ins hiesige Format paßte. Ich habe folgendes Probem. Meine Eltern sind verstorben. Meine Mutti hat mich und noch 3 Brüder in die 2. Ehe gebracht. Aus der 2. Ehe ist mein Bruder hervorgegangen. Wir sind insg. 5 Kinder. Vor wenigen Monaten ist mein (Stief)Vater verstorben. Auf das Erbe meines Vaters haben wir natürlich keinen Anspruch, ganz klar. Wir wurden nie adoptiert. Jetzt ist wenige Monate später leider auch unsere Mutti verstorben. Meine Eltern wurden fast 90 Jahre, waren die letzten 8-10 J. bettlegerich, Pflegestufe II + III. Mein Halbbruder hatte alle Vollmachten von meinem Vater. Als es nun, so traurig wie es auch ist, um den Nachlass ging, haben wir nur sehr wenige und sperrliche Informationen über das Erbe bekommen. So waren wir gezwungen, selbst Nachforschungen anzustellen. Wir haben feststellen müssen, dass mein Halbbruder die Vollmacht benutzte, um nachweislich in den letzten 10 Jahre jeden Monat einen gleichbleibenden, hohen Geldbetrag in Bar abzuholen. Diverse andere Ausgaben wurden per Überweisung noch zusätzlich vom Konto abgebucht. Wir sprechen hier von über 350.000 Euro in 10 Jahren, die abgeholt worden sind (10 J. nachweisbar). Auch nach dem Tod unserer Mutti hat er sich noch an dem Konto bedient, Beerdigungskosten usw sind natürlich legal (die sind auch nicht gemeint). Jetzt sind noch 20.000 Euro durch 5 zu teilen, vor 10 Jahren waren es noch 120.000 Euro auf dem Konto und mtl. gingen über 2.000 € Rentenbezüge ein. Die Zuzahlung zu den Pflegekosten beliefen sich im Höchstfall auf 150 € i.Monat, das Essen auf Rädern lag bei 75 € pro Person im Monat. Meine Eltern waren extrem bescheiden und besaßen noch nie ein Auto. Nun ist meine Frage, muss mein Bruder nachweisen, wofür er all die Jahre, monatlich so viel Geld abgehoben hat, was nie und nimmer meinen Eltern zugeflossen ist. Wir sind ganz sicher nicht "Futterneidisch", dieser Eindruck soll bitte nicht entstehen, wir können sehr gut gönnen, aber das was sich hier auftut, ist ganz sicher nicht im Sinne meiner Eltern gewesen. Mein Bruder gibt nur wenig Auskunft, er ist cholerisch und wir kommen bei der Wahrheitsfindung nicht weiter. Mein Bruder hat sich in den letzten Jahren mehrere Fahrzeuge und seiner Tochter ein Auto und ein Haus (angeblich auch Geschenk unseres Vaters) gekauft. Muss er offen legen, woher ER das Geld dafür hat (er und seine Frau haben nur ein Minieinkommen/rente). Die moralische Seite ist klar, aber wie sieht die rechtliche Handhabe aus? Besonders würden wir uns über eine Antwort AUCH von imager761 freuen. Ich bin ein stiller Leser von ihm und bewundere sein enormes Wissen zu den unterschiedlichsten Themen. Vielleicht können Sie liebe Leser und imager761 mir bei unserem Anliegen helfen.

Vollmacht
Anwältin ist tätig geworden, ohne Vollmacht und will nun abkassieren!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wg einer Strafsache (Sexualdelikt meiner Kinder) mußte ich mir einen Anwalt nehmen, damit ich meine Kinder als Nebenkläger vertreten konnte. Über die Opferhilfe erhielt ich dann eine Anwaltsliste und wählte einen Anwalt in meinem Wohnumfeld. Ich ging davon aus, daß die Anwalte in der Liste wirklich die Interessen der Opfer vertreten würden. Soweit so gut. Ich ging zum Anwalt, dieser erklärte mir, daß die anwaltliche Vertretung vor Gericht kostenlos ist, da die Kinder ja noch minderjährig sind und es ein Strafdelikt ist. Weiterhin empfahl sie mir, einen Zivilprozess mit Schmerzensgeld anzustreben. Ich äußerte meine Bedenken bzgl der Kosten. Die Anwältin meinte ich soll Prozesskosten beantragen und dann sieht sie weiter. Dies hab ich aber nicht getan, dennoch hat sie aussergerichtlich, ohne Vollmacht von mir, Schriftverkehr mit dem Angeklagten geführt. Nun will die Dame dafür das Geld. Das verstehe ich nicht, da ich keine Vollmacht unterschrieben habe. ISt sie dann dazu berechtigt??? Sie schickte mir eine Rechnung, worauf ich mit erstaunen reagierte. Auf meine Mail antwortete sie nicht. Dann erhielt ich nun heute, ohne jegliche Mahnung vorab, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Kann das alles wahr sein???? Kann sich eine Anwältin an dem Leid meiner Kinder so bereichern???? Ich bin tierisch wütend und weiß nicht, was ich tun soll. Dem Mahnbescheid kann ich widersprechen, aber sie strebt dann einen Prozess an.

Was und wie kann ich tun/dagegen vorgehen??

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG d.

Rechnung, Anwalt, Kosten, Amtsgericht, Strafrecht, Vollmacht
Betreuungsvollmacht und Schulden meiner Mutter?!?

Hallo an alle! Ich hatte heute nur einen reinen Stresstrag gehabt. Ich habe noch seitdem meine Mutter im Heim ist, noch etliches an Rechnungen gefunden etc. (teilweise hatte sie diese noch im Altpapier gesteckt usw.) - da sie da schon an Demenz litt, aber noch zuhause war. Jetzt rennen mir quasi fast alle die Bude ein, damit ich die Schulden meiner Mutter bezahlen soll. Es stehen sogar noch 2 Monatsmieten für die Whg offen, aber wenn ich das Geld bezahle, dann ist nix mehr für die Heimkosten da. Also krieg ich von denen a uch wieder Ärger, weil da noch nix bezahlt ist und das Heim hatte mich massiv unter Druck heute gesetzt. Eigentlich habe ich gedacht, das ich mal ein wenig Ruhe habe und endlich auch mal an meine berufliche Existenzgründung denken kann, aber da ist nix zu machen, weil mir die ganzen Geier von Gläubigern am Nacken von meiner Mutter kleben. Eine Apotheke hat mich auch schon ein paar mal telefonisch genervt. Da hat sie auch noch was offen an alten Sachen und ich kann es nicht bezahlen, weil der meiste Teil für die HK drauf gehen und jetzt ich 3 Rg vom Heim bekommen habe (2x was für Kurzzeitpflege) und dann schon im Monat Voraus dann für April und ich kann jaauch nicht wie die von mir vlernagen, das Konto meiner Mutter überziehen, dann krieg ich wieder Ärger mit der Sparkasse. Muss ich wirklich die Schulden bezahlen für sie? Fragt sich nur wovon?

Heimkosten, Vollmacht

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