Kann ich dagegen vorgehen, wenn jemand mit Vollmacht gegen den Willen des Kontoinhabers Geld abhebt?
Mein Bruder und Ich haben beide eine Vollmacht über das Konto unserer Mutter. Meine 90 jährige Mutter lebt bei mir, da ich Sie pflege. Aufgrund eines Streites zwischen meinem Bruder und mir hat er eine große Summe vom Konto meiner Mutter abgebucht. Allerdings gegen Ihren Willen. Gibt es eine Möglichkeit hiergegen vorzugehen?
7 Antworten
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Wenn er eine Vollmacht für das Konto hat, dann ist das Problematisch, denn mit einer dauerhaften VOllmacht sagt die Mutter ja im Endeffekt aus, dass sie einverstanden ist, wenn er mit dem Konto schaltet und waltet und das heißt auch Geld abhebt und überweist, wie es ihm in den Kram passt.
Das müsstet ihr juristisch klären, doch wenn die Mutter da wirklich was ausgestellt hat und das auch so passt, dann sehe ich um ehrlich zu sein eher wenig Chancen.
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Wenn er eine Vollmacht für das Konto hat, dann ist das Problematisch
Nein.
sagt die Mutter ja im Endeffekt aus, dass sie einverstanden ist, wenn er mit dem Konto schaltet und waltet
Nein, sondern dass er eine Vollmacht hat. Aus der Vollmacht erwächst aber keinerlei Eigentumsanspruch, somit kann der/die Vollmachtgebende jederzeit die Herausgabe verlangen. Die Vollmacht gilt gegenüber Dritten als Handlungslegitimation, aber sie hat keinen eigentumsersetzenden Charakter.
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Ich bin mir nicht sicher. Doch im geschäftlichen Bereich kann ein Bevollmächtigter auch nicht alles machen, obgleich er eine Vollmacht besitzt.
Würde es mal mit einem Anwalt abklären. Oder vorab den Bruder ansprechen.
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nein, denn er hat die Vollmacht.
Sollte Eure Mutter in naher Zukunft ableben (was ich Euch nicht wünsche), kann es im Rahmen der Erbmasse hinterfragt und ggf. eingeklagt werden.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/vollmacht-missbrauch.html
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Nein. Nur der Vollmachtgeber kann hier agieren. Unbeachtlich der Vollmacht hat die Vollmachtgeberin aber selbstverständlich einen Herausgabeanspruch gegen den Betreffenden.
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Auf Verlangen, selbstverständlich. Und falls er dem nicht nachkommt, Zahlungsklage. Der Beleg ist ja anhand des Auszahlungsbescheinigung auf dem Kontobeleg leicht zu erbringen. Das ist eben dann zivilrechlich zu klären; die Bank geht das nichts an.
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Na das klingt ja schonmal gut. Wenn er Ihr das Geld also jetzt nicht aushändigt würdest du also rechtlich dagegen vorgehen?
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Nope. Keine Chance.
Selbst wenn zwei Ehepartner ein gemeinsames Konto haben und der eine plötzlich alles abhebt, hat man keine Chance.
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Falsch.
Selbst wenn zwei Ehepartner ein gemeinsames Konto haben
Das ist erstens so auch nicht richtig, und zweitens hier nicht relevant. Bei einem gemeinsamen ODER Konto kann der eine vom anderen Kontoinhaber selbstverständlich ebenso die Herausgabe verlangen. Nur muss er diesen Anspruch dann auch zivilrechtlich belegen können. Nur die Bank geht das nichts an, das müssen die Beteiligten untereinander gerichtlich klären.
Das bedeutet, dass er Ihr das Geld aushändigen muss?