Kann ich dagegen vorgehen, wenn jemand mit Vollmacht gegen den Willen des Kontoinhabers Geld abhebt?

7 Antworten

Wenn er eine Vollmacht für das Konto hat, dann ist das Problematisch, denn mit einer dauerhaften VOllmacht sagt die Mutter ja im Endeffekt aus, dass sie einverstanden ist, wenn er mit dem Konto schaltet und waltet und das heißt auch Geld abhebt und überweist, wie es ihm in den Kram passt.

Das müsstet ihr juristisch klären, doch wenn die Mutter da wirklich was ausgestellt hat und das auch so passt, dann sehe ich um ehrlich zu sein eher wenig Chancen.


FordPrefect  07.04.2021, 15:33
Wenn er eine Vollmacht für das Konto hat, dann ist das Problematisch

Nein.

sagt die Mutter ja im Endeffekt aus, dass sie einverstanden ist, wenn er mit dem Konto schaltet und waltet

Nein, sondern dass er eine Vollmacht hat. Aus der Vollmacht erwächst aber keinerlei Eigentumsanspruch, somit kann der/die Vollmachtgebende jederzeit die Herausgabe verlangen. Die Vollmacht gilt gegenüber Dritten als Handlungslegitimation, aber sie hat keinen eigentumsersetzenden Charakter.

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Ich bin mir nicht sicher. Doch im geschäftlichen Bereich kann ein Bevollmächtigter auch nicht alles machen, obgleich er eine Vollmacht besitzt.

Würde es mal mit einem Anwalt abklären. Oder vorab den Bruder ansprechen.

Nein. Nur der Vollmachtgeber kann hier agieren. Unbeachtlich der Vollmacht hat die Vollmachtgeberin aber selbstverständlich einen Herausgabeanspruch gegen den Betreffenden.


12345233 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 15:31

Das bedeutet, dass er Ihr das Geld aushändigen muss?

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FordPrefect  07.04.2021, 15:33
@12345233

Auf Verlangen, selbstverständlich. Und falls er dem nicht nachkommt, Zahlungsklage. Der Beleg ist ja anhand des Auszahlungsbescheinigung auf dem Kontobeleg leicht zu erbringen. Das ist eben dann zivilrechlich zu klären; die Bank geht das nichts an.

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12345233 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 15:42
@FordPrefect

Na das klingt ja schonmal gut. Wenn er Ihr das Geld also jetzt nicht aushändigt würdest du also rechtlich dagegen vorgehen?

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Nope. Keine Chance.

Selbst wenn zwei Ehepartner ein gemeinsames Konto haben und der eine plötzlich alles abhebt, hat man keine Chance.


FordPrefect  07.04.2021, 15:37

Falsch.

Selbst wenn zwei Ehepartner ein gemeinsames Konto haben

Das ist erstens so auch nicht richtig, und zweitens hier nicht relevant. Bei einem gemeinsamen ODER Konto kann der eine vom anderen Kontoinhaber selbstverständlich ebenso die Herausgabe verlangen. Nur muss er diesen Anspruch dann auch zivilrechtlich belegen können. Nur die Bank geht das nichts an, das müssen die Beteiligten untereinander gerichtlich klären.

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