Vollmacht für mindestens jährliche Bruder, was machen?
Meine Eltern leben nicht in Deutschland und haben für meinen minderjährigen Bruder eine Vollmacht gemacht, die besagt, dass er bei mir einziehen kann und ich für ihn verantwortlich bin. Was ist er rechtlich gesehen für mich, ein Familienmitglied?
Müssen wir zum Beispiel bei der Anmietung einer Wohnung, in der ich gemeldet bin, den Vertrag ändern oder kann er automatisch bei mir wohnen?
1 Antwort
Er kann auch einfach so bei dir wohnen. Ggf. musst du ihn nur als Person angeben. Sollte kein Problem sein.
Das Problem sehr ich eher bei der Vollmacht. Durchaus möglich, dass sie nicht gültig ist. Wie wurde die gemacht?
Im Land der Eltern notariell beglaubigt und ins Deutsche übersetzt