Hallo Leute. Ich soll den Wohnungsmietvertrag, der meiner Mutter zugeschickt wurde, prüfen. Bei einer Klausel bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Das ist folgende: "Die Mieter*innen bevollmächtigen sich unter Vorbehalt schriftlichen Widerrufs, der gegenüber der vermietenden Partei zu erklären ist, bis auf Weiteres gegenseitig zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die das Mietverhältnis berühren; ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärungen wirksam, die nach Zugang des Widerrufs abgegeben werden. Es genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermietenden Partei, die alle Mieter*innen berührt, wenn sie gegenüber einem der Mieter*innen abgegeben wird. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen der vermietenden Partei und für die Abgabe von Zustimmungserklärungen der Mieter*innen zur Erhöhung der Miete; sie gilt jedoch nicht für Kündigungen der Mieter*innen und für Mietaufhebungsverträge."