Haus verkaufen ohne beglaubigte Vollmacht?
Das Sozialamt will, um die Pflegeheime für beide Großelternteile finanzieren zu könne, das wir das Haus verkaufen oder das wir einen Kredit aufnehmen (haben aber keine Sicherheit). Das Haus gehört meinen Großeltern zu gleichen teilen. Großmutter ist schwer dement und wir sind ihre Betreuer. Aber Grund- und Hausangelegenheiten darf nur mein Großvater ausführen. Dieser ist aber nun wegen Krankheit zum Teil verwirrt und wir haben nur eine nicht notariell beurkundete Vorsorgevollmacht. Meine Mutter besitzt noch eine Bankvollmacht.
Nun frage ich mich, wie sich das Amt dies vorstellt, dass Haus verkaufen oder Grundschuld eintragen lassen sollen wenn wir keine Befugnis haben.
Hat hier jemand eine Idee?
Wir gehen bald zum Anwalt aber es belastet mich sehr.
4 Antworten
Wieder ein typischer Fall - Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beurkundung - man spart hier am falschen Ende...
Wenn nun auch der Großvater nicht mehr handlungsfähig ist, dann muß bei Gericht eine gesetzliche Betreuung beantragt werden; das könnt auch Ihr beantragen,
Für den Hausverkauf braucht der gesetzliche Betreuer aber auch zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichtes (das gilt auch für die Aufnahme des Darlehens).
Zudem sind alle Einnahmen und Ausgaben dem Betreuungsgericht zu belegen und die Notwendigkeit, daß das Geld zum zum Wohle der Großeltern verwendet ist, ist nachzuweisen.
Nein, das geht nicht.
wie sich das Amt dies vorstellt,
Die erwarten, dass Ihr die entsprechenden Vollmachten einholt.
Nimm mit dem zuständigen Betreuungsgericht Kontakt auf. Die helfen Dir weiter.
Aber Grund- und Hausangelegenheiten darf nur mein Großvater ausführen. Dieser ist aber nun wegen Krankheit zum Teil verwirrt und wir haben nur eine nicht notariell beurkundete Vorsorgevollmacht. Meine Mutter besitzt noch eine Bankvollmacht.
Ihr müsstet erst zum Betreuer des Großvaters ernannt werden, ähnlich wie bei der Großmutter. Wie der Prozess ist, wisst ihr ja (hoffentlich) noch. Ist ein bisschen Bürokratie und am Ende entscheidet ein Richter.
Erst dann seid ihr befugt, zu veranlassen, was das Sozialamt von euch fordert. Genauso würde ich das denen auch sagen.
Sicherheiten habt ihr doch. Es ist ja das Haus da. Das muss ja auch nicht voll belastet werden.
Ansonsten würde ich das mit dem Amt besprechen, wie das immer gemacht wird. Die haben das ja schon oft gehabt.
Aber wie, wenn beide gar nicht mehr oder zum Teil geistig nicht mehr in der Lage sind?